Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Fachleute haben einen Trojaner entdeckt, der Firefox dazu zwingt, Passwörter zu speichern - auch wenn der Nutzer Firefox das verboten hat. Dazu verändert der Schädling die Datei im Firefox-Code, die dafür sorgt, dass Firefox nachfragt, ob er Kennwörter sichern soll.
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In Opera sind fünf Sicherheitslücken unterschiedlicher Schwere bekannt geworden. Eine kritische Lücke kann dazu führen, dass ein Angreifer schädlichen Code auf einem PC ausführt.
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Der freie Druck-Daemon Cups hat eine Sicherheitslücke, die es einem Angreifer erlaubt, aus dem Internet auf einen PC und das umgebende Netzwerk zuzugreifen.
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Ein Datendieb ist auf den Servern der Wochenzeitung "Die Zeit" eingebrochen und hat Datensätze von Zeit-Lesern geklaut. Der Täter ist bereits verhaftet.
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Die freie Software-Alternative zum Betrachten von PDF-Dokumenten XPDF hat zwei Sicherheitslücken, die Angreifer ausnutzen können, um einen PC in Gefahr zu bringen. Betroffen sind Linux- und Windows-Systeme.
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Microsoft will mit seinen Sicherheitsupdates am heutigen Patch-Dienstag 49 Sicherheitslücken schließen. Das sind so viele wie noch nie. Die Schwachstellen treten in allen Systemen auf.
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Oracle hat in einem Vorab-Sicherheitshinweis bekannt gegeben, dass das Unternehmen bei seinem Patchday am 12. Oktober 81 Sicherheitslücken in "Hunderten von Oracle-Produkten" schließen will.
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In mehreren Aldi-Filialen im Osten der USA haben Kriminelle Zahlungssysteme manipuliert und die Bankkontodaten der Kunden gestohlen. Aldi hat keine genauen Angaben darüber gemacht, wie viele Filialen betroffen waren.
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Eine Sicherheitslücke im alternativen PDF-Programm Foxit Reader kann Angreifern unerlaubten Zutritt zu einem PC gewähren. Betroffen sind Foxit Reader und die Business-Version Foxit Phantom.
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Die Menge an schädlicher Software in E-Mail-Anhängen ist im August gegenüber Juli um 97 Prozent gestiegen. Deutsche Spam-Opfer erhalten vor allem Werbung für Schlankheitsmittel und Glücksspiel.
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