Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein Update für die Blackberry, das der staatliche Provider der Vereinigten Arabischen Emirate verschickte, enthielt eine Java-Datei mit Spyware. Der Provider schweigt sich über das Thema aus.
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Als erstes europäisches Land beginnt Deutschland damit, Echtdaten in das Inspektionssystem für ePässe einzustellen. Damit sind biometriegestützte Identitätserfassung und automatisierte Grenzkontrollen nicht länger Zukunftsmusik.
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Der irische Service-Provider UPC wird von der Musikindustrie vor Gericht zitiert, weil er sich weigert, Strafen für die Nutzung von Peer-to-peer-Netzwerken zu verhängen.
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Von allen schädlichen Programmen, die Daten stehlen, sind Trojaner diejenigen, die das stärkste Wachstum verzeichnen. Am stärksten sind vom Datenklau kleine und mittelständische Betriebe betroffen.
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An der Cornell University im US-Bundesstaat New York wurde ein Laptop gestohlen, das die persönlichen Daten von 45.000 Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern und Studierenden enthält. Der Diebstahl fand bereits Anfang Juni statt, die Betroffenen wurden aber erst vergangene Woche über den Vorfall informiert.
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Die Skripting-Fähigkeit des Windows Media Player hat den Nachteil, dass Skripte nicht immer nur erwünschte Aufgaben übernehmen. Speziell erstellte WMF-Dateien können den Rechner angreifen und ausspähen.
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Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Verbreitung von Kinderpornografie-Seiten im Internet eindämmen. Kritiker sehen das Gesetz als unwirksam und wenden sich gegen die Einführung einer Zensur-Struktur.
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Die Partei adressiert Themen, die die junge, netzaffine Generation von den etablierten Parteien nur unzureichend oder unglaubwürdig bearbeitet sieht, und hat damit großen Erfolg.
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Durch einen Hack hat der britische Webhoster Vaserv die Webseiten seiner Kunden verloren. Die Angreifer nutzten eine Zero-Day-Lücke in HyperVM aus, eine weit verbreitete Virtualisierungs-Anwendung.
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