Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein neu entdeckter Trojaner ist in der Lage, Audioformate auf dem Rechner aufzunehmen. Die gewonnenen Daten speichert er als MP3-Datei und schickt sie an einen bestimmten Server.
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Die amerikanische Hotelkette Radisson gibt bekannt, dass sich zwischen November 2008 und Mai 2009 Einbrecher Zugang zu den Daten von Kredit- und Debitkarten einiger ihrer Gäste verschafft haben. Betroffen sind offensichtlich einige Häuser in den USA und in Kanada.
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Der Hacker Albert Gonzalez ist in den USA angeklagt, bei Datendiebstählen insgesamt mehr als 130 Millionen Kredit- und Debitkartennummern gestohlen zu haben. Auf sein Konto geht eine Vielzahl weiterer Datendiebstähle der vergangenen Jahre.
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Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will Webseiten mit rechtsextremen Inhalten sperren. Er begründet diese Forderung mit der gestiegenen Anzahl rechtsextremer Webseiten.
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Ein schwacher Passwortschutz bei der niederländischen Nachrichtenagentur GPD hat dazu geführt, dass die Kontaktdaten vieler niederländischer Personen des öffentlichen Lebens im Internet zu finden waren. Inzwischen hat die Agentur ihre Datenbank besser gesichert.
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Mozilla hat seinen Online-Store geschlossen, nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Dienstleister, den Mozilla mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt hatte, eingebrochen worden war. Mozilla schloss seinen Laden, um die Daten seiner Kunden vor Schaden zu bewahren.
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Viele Laptops haben im BIOS eine Software installiert, die nach einem Diebstahl helfen soll, den Rechner zurück zu bekommen. Dabei handelt es sich jedoch um ein Rootkit, das sich leicht kapern lässt und dann den Rechner kontrolliert.
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Security-Experten warnen vor einem neuen, hoch entwickelten Trojaner, der gezielt Daten sammelt und möglicherweise bereits auf tausenden PCs sein Unwesen treibt. Er greift insbesondere bekannte und wohlhabende Unternehmen an.
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Mit Botnetzen lässt sich gutes Geld verdienen. Sie führen auf Wunsch DDoS-Attacken aus, stehlen private Daten, verschicken Spam und generieren Klicks. Die PCs von Heimanwendern stellen den größten Teil der Botnetz-Armeen. Sie sind oft schlecht gesichert und werden deshalb leicht zu Opfern.
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