Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die aktuelle Version von Firefox hat mehrere hochgradig kritische Schwachstellen. Der Browser ist anfällig für verschiedene Angriffe aus internen Netzen und aus dem Internet. Die Entwickler haben Version 3.5.6 veröffentlicht, die die Lücken schließt.
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Microsoft verteilt an Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste ein Werkzeug namens Coffee, mit dem sich eine Vielzahl von Daten aus dem Rechner von Computernutzern auslesen lassen. Aus Hackerkreisen kommt nun das Gegenmittel: "Decaf".
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Ein neuartiger SQL-Angriff hat bereits 300.000 Webseiten mit präparierten iFrames infiziert. Surfern droht die Gefahr, versehentlich einen Trojaner zu zu laden, der Bankdaten stiehlt.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will gemeinsam mit dem Internetindustrie-Branchenverband eco Botnetze bekämpfen. Sie wollen Eigentümer von infizierten PCs dazu bringen, ihre Rechner zu säubern.
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Ein schweizer Computerspezialist hat eine Applikation für das iPhone geschrieben, die persönliche Daten der Nutzer ausliest, die das iPhone speichert: Tastatureingaben, Standort, WiFi-Verbindungen.
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Google liefert auch Surfern, die nicht eingeloggt sind, personalisierte Suchergebnisse. Dazu nutzt das Unternehmen ein Cookie, das Suchanfragen speichert und die Google-Ergebnisse entsprechend anpasst.
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Die Microsoft-Festplattenverschlüsselung Bitlocker hat eine Sicherheitslücke, mit der sich der Schutz der Daten auf der Festplatte aushebeln lässt. Der Angreifer braucht allerdings kurz physikalischen Zugang zum Rechner.
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Der drittgrößte amerikanische Mobilfunkanbieter Sprint Nextel hat den US-Strafverfolgungsbehörden in einem Jahr acht Millionen Mal Auskunft über den physikalischen Standort der Kundenhandys gegeben. Die große Anzahl sei möglich, weil der Anbieter eine geheime Webseite betreibe, die die Daten automatisiert auswertet und auf die die Ermittler Zugriff haben.
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Der Sicherheitsspezialist Trend Micro warnt vor einem neuen Angriff des Zbot-Botnetzes. Per Phishing-Mail sollen die Opfer dazu verleitet werden, Links zu klicken, auf denen sie Schadsoftware untergeschoben bekommen, die ihren Rechner zum Bot macht.
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