Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Nach Informationen des Spiegel sollen verschiedene Geschäftspartner der Deutschen Telekom mehrere Hunderttausend Kundendatensätze aus den Datenspeichern des Kommunikationsriesen entwendet und zu Betrugszwecken manipuliert haben.
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Anbieter wie Google, Microsoft oder die Telekom wollen Cloud-Computing-Umgebungen zunehmend auch Privatanbietern schmackhaft machen. Der Vorteil: Server-Hardware, komplexe Anwendungen und Datenspeicher stellt der Dienstleister "on demand" zur Verfügung, der Kunde spart Ressourcen. Für Telekom-Kunden in USA erwies sich das smarte Konzept nun aber offenbar als Rohrkrepierer.
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Das Bundesministerium des Inneren hat in Friedrichshafen am Bodensee die Testphase für die sichere E-Mail, die De-Mail gestartet. Die Initiatoren versprechen sich davon die Möglichkeit, rechtsverbindliche Geschäfte per E-Mail abzuwickeln.
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Die Anzahl der Online-Betrugsfälle ist 2009 deutlich angestiegen, nachdem sie 2008 etwas zurückgegangen war. Die Schadenssumme steigt einer Hochrechnung des Bitkom zufolge auf bis zu 11 Millionen Euro.
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Die großangelegte Attacke auf Mailkonten, bei der die Benutzerdaten von über 10.000 Hotmail-Accounts veröffentlicht wurden, betrifft auch Mailkonten von Gmail, Yahoo und anderen. Sicherheitsexperten bezweifeln inzwischen, dass es sich um einen Phishing-Angriff handelt.
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Einer Phishing-Attacke sind mehr als 10.000 überwiegend eutopäische Hotmail-Accounts zum Opfer gefallen. Wer einen Microsoft-Webmail-Account benutzt, sollte sein Passwort sofort ändern.
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Über ein Peer-to-Peer-Netzwerk wurden persönliche Daten von zehntausenden US-Soldaten heruntegeladen. Die Armee, sagt, das Loch sei gestopft, doch der Datenfluss geht weiter.
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Ein neuer Trojaner wird beim Online-Banking aktiv und überweist größtmögliche Summen auf die Konten der Betrüger. Das Opfer allerdings sieht nur jenen Kontostand, den es legitimerweise nach seiner Überweisung erwartet.
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Bis zu neun Prozent der Rechner in Unternehmen sind Mitglieder von Botnetzen. Die meisten sind kleiner und arbeiten gezielter am Diebstahl von Daten.
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Eine Gruppe von Cyberkriminellen bietet im Internet an, jeden Facebook-Account für 100 Dollar zu knacken. Ob die Kriminellen das Facebook-Kennwort tatsächlich knacken und weitergeben, ist jedoch fraglich.
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