Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Adobe Reader und Acrobat sind einmal mehr von einer hochgradig kritischen Sicherheitslücke betroffen, die die Software auf allen Betriebssystemen unsicher macht. Bis der Hersteller ein Sicherheits-Update herausgibt, wird noch einige Zeit vergehen. So lange müssen Sie sich selbst schützen: Deaktivieren Sie die Authplay-Bibliothek!
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Keine Woche nachdem Adobe ein Sicherheitsupdate für seine Web-Software Shockwave herausgegeben hat, warnen Sicherheitsexperten vor einer neuen Schwachstelle. Auch sie ermöglicht es Angreifern, aus dem Internet schädlichen Code auf einem PC zu installieren.
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Microsoft warnt vor Angriffen, die eine Sicherheitslücke in Internet Explorer 6, 7 und 8 ausnutzen. Die Angreifer attackieren gezielt Mitarbeiter von Unternehmen. Durch einen falschen Klick installieren sich die Opfer einen Backdoor-Trojaner, ohne es zu merken.
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Entwickler von Facebook-Anwendungen haben Nutzerdaten an Datenhändler verkauft. Das räumte das soziale Netzwerk nun ein. Es habe sich aber nur um die User-IDs gehandelt.
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Niederländische Behörden haben das Botnetz Bredolab schwer beschädigt. Sie kappten 143 kompromittierte Server vom Netz und verhafteten eine Person in Armenien, die als Drahtzieher hinter dem Botnetz gilt. Bredolab bestand aus 30 Millionen infizierten PCs.
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Innerhalb eines Monats haben Betrüger 500.000 US-Dollar geraubt, indem sie die Magnetstreifen von EC-Karten ausgelesen und die Konten der Besitzer geplündert haben. Da sie mit sehr kleinen Beträgen arbeiten, fällt der Betrug erst spät auf.
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Das Entwicklerteam von Winamp hat eine neue Beta-Version herausgegeben. Damit beheben die Programmierer bösartige Sicherheitslücken im aktuellen Winamp 5.58 und in älteren Versionen. Steigen Sie auf die Beta-Version um!
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Adobe schließt mit einem Update für Shockwave Flash schwer wiegende Sicherheitslücken. PCs mit veralteten Shockwave-Versionen sind vor Angriffen aus dem Internet nicht geschützt. Die neue Version muss von Hand installiert werden.
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Das Mozilla-Entwicklerteam hat sofort auf die gefährliche Sicherheitslücke in Firefox reagiert. Die Sicherheits-Community war in Alarmbereitschaft, weil der Programmfehler erst dadurch bekannt wurde, dass Kriminelle ihn ausnutzten und schädlichen Code auf Webseiten platzierten.
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Adobe kommt nicht zur Ruhe: Nur drei Wochen, nachdem das Unternehmen einen Notfall-Patch veröffentlicht hatte, der gefährliche Sicherheitslücken in Reader und Acrobat schloss, warnt das Unternehmen erneut vor einem schweren Fehler in den genannten Programmen, der durch eine Schwachstelle in Flash verursacht wird. Sehen Sie sich vor!
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