Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das Google-Team hat seinem Browser Chrome eine neue Version spendiert. Damit schließen die Entwickler neun Sicherheitslücken des Internet-Programms.
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Die Sicherheitsfachleute von Trend Micro warnen vor einem gefälschten Facebook-Server, der den Nutzern ihre Login-Daten stehlen will. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten!
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Internet Explorer hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern möglich macht, beliebige Nachrichten über den Twitter-Account eines Opfers zu verschicken. Microsoft macht keine Anstalten, den Fehler zu beheben.
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Flash hat eine Sicherheitslücke, die Adobe als kritisch, andere Sicherheitsfachleute als extrem kritisch einstufen. Alle PC-Betriebssysteme sowie Android-Smartphones sind betroffen. Adobe warnt vor dem Fehler, der auch Adobe Reader und Acrobat betrifft. Das Adobe-Team arbeitet noch an einer Lösung.
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Das Sicherheitsproblem, das Windows-Systeme beim Nachladen von Bibliotheken (DLLs) gefährdet, tritt nicht nur mit DLL-Dateien auf. Experten zufolge funktionieren die Angriffe auch bei exe-Dateien.
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Apple hat ein Sicherheitsupdate für iOS, das Betriebssystem für iPhone, iPad und iPod Touch herausgegeben. Mit Version 4.1 behebt das Unternehmen viele Sicherheitslücken, die das Smartphone in Gefahr bringen. Docken Sie Ihr iPhone an!
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Apples Browser Safari hat in den aktuellen Versionen für Windows und Mac schwere Sicherheitslücken. Der Hersteller hat die Probleme mit einem Update beseitigt.
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Das Mozilla-Team hat Firefox 3.6.9 und Thunderbird 3.1.3 veröffentlicht. Damit schließen die Entwickler viele Sicherheitslücken in den Programmen. Die Programme sollten sich automatisch aktualisieren. Falls nicht, laden Sie sie von Hand!
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Microsoft warnt vor einem ausgefeilten Computerschädling, der den verwendeten Browser erkennt und eine Warnung ausgibt, die aussieht, als käme sie beispielsweise von Firefox. Der Schädling sieht den echten Warnungen täuschend ähnlich.
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