Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Adobe schließt mit einem Update für Shockwave Flash schwer wiegende Sicherheitslücken. PCs mit veralteten Shockwave-Versionen sind vor Angriffen aus dem Internet nicht geschützt. Die neue Version muss von Hand installiert werden.
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Das Mozilla-Entwicklerteam hat sofort auf die gefährliche Sicherheitslücke in Firefox reagiert. Die Sicherheits-Community war in Alarmbereitschaft, weil der Programmfehler erst dadurch bekannt wurde, dass Kriminelle ihn ausnutzten und schädlichen Code auf Webseiten platzierten.
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Adobe kommt nicht zur Ruhe: Nur drei Wochen, nachdem das Unternehmen einen Notfall-Patch veröffentlicht hatte, der gefährliche Sicherheitslücken in Reader und Acrobat schloss, warnt das Unternehmen erneut vor einem schweren Fehler in den genannten Programmen, der durch eine Schwachstelle in Flash verursacht wird. Sehen Sie sich vor!
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Das Mozilla-Sicherheitsteam warnt vor einer offenen Schwachstelle in Firefox. Angreifer haben den bislang unbekannten Fehler ausgenutzt, um die Webseite des Nobelpreiskomitees zu hacken. Deaktivieren Sie Javascript!
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Zielgerichtete Attacken nehmen stark zu. Kriminelle versuchen mit solchen Angriffen, an vertrauliche Daten eines Unternehmens zu gelangen. Opfer ist immer häufiger der Einzelhandel.
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Beim Scannen von WLAN-Netzen für seinen Dienst Street View hat Google auch ganze E-Mails, URLs und Passwörter gespeichert. Auch Adressen und Telefonnummern sollen unter den gesammelten WLAN-Daten gewesen sein.
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Online-Betrüger versuchen derzeit, PC-Nutzer mit Drohungen per E-Mail zu verunsichern. Sie geben sich als Anwalt aus und drohen dem Empfänger eine Urheberrechtsklage an. Der Vorwurf: Illegaler Musikdownload.
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Adobe warnt vor einer bösartigen Schwachstelle in Shockwave Player. Angreifer die sie ausnutzen, können sich aus dem Internet oder über das lokale Netzwerk Zugang zu einem PC verschaffen und dort schädlichen Code ausführen. Es gibt keinen Patch.
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Die com!-Redaktion warnt vor einem Betrugsversuch, der auf Kunden der DHL-Packstationen abzielt. Die Kriminellen versuchen, die Kontodaten der Kunden abzugreifen. Dazu haben sie die echte DHL-Webseite exakt nachgebaut.
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Google hat ein Update für die frisch erschienene Version 7 seines Browsers Chrome herausgegeben. Damit schließt das Unternehmen 10 Sicherheitslücken und behebt "Hunderte von Bugs".
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