Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das Filmbetrachtungsprogramm VLC Media Player hat eine Sicherheitslücke, die einen PC für Denial-of-Service-Angriffe anfällig macht. Dann stürzt das Programm ab - in Verbindung mit einem Bedienungsfehler kann ein Angreifer auch schädlichen Code einschleusen. Ein Update macht VLC wieder sicher.
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Windows und 40 weitere Windows-Programme haben eine Sicherheitslücke, die PC-Nutzer in Gefahr bringt. Beim Download von "sicheren" Dateien von Netzlaufwerken lädt das Betriebssystem auch DLLs nach. Angreifer können sie so manipulieren, dass sie schädlichen Code ausführen.
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Adobe hat ein Sicherheitsupdate für Adobe Reader und Acrobat herausgegeben, mit dem der Hersteller eine Schwachstelle in seinen Programmen schließt. Wegen der Gefährlichkeit der Lücke zieht das Unternehmen den Patch vor. Nutzen Sie die Update-Funktion!
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Den Medienkonzernen Disney und Warner wird vorgeworfen, mit Hilfe von Flash-Cookies Nutzer ausgespäht zu haben - darunter auch Minderjährige. Dabei sammelten die Konzerne unter anderem Mailadresse und Telefonnummer sowie Informationen über den Gesundheitszustand der Surfer.
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Coldfusion, Adobes Software-Paket für Web-Anwendungen, hat eine Sicherheitslücke, die kritischer zu sein scheint als der Hersteller angibt. Im Extremfall kann ein Angreifer das Serversystem komplett kompromittieren. Adobe hatte die Lücke nur als "wichtig" kategorisiert.
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Über Twitter rollt ein neuer Spam-Angriff hinweg, der die Nutzer mit "süßen jungen Jungs" zu ködern versucht. Twitter scheint nicht in der Lage zu sein, den Ansturm der Spam-Nachrichten einzudämmen.
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Der Anteil schädlicher Anhänge an Mails ist im zweiten Quartal 2010 um 175 Prozent gegenüber dem ersten Vierteljahr gestiegen. Im Juni griff der Trojaner "Pegel" massiv an.
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Bitdefender warnt vor einem falschen Microsoft-Sicherheitsupdate. Das Perfide daran: Die Urheber der Mail-Benachrichtigung geben vor, der Patch schließe 34 Sicherheitslücken in Windows - ebensoviele, wie Microsoft mit seinem August-Update tatsächlich behoben hat.
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Spezialisten von Sophos warnen vor einem gefälschten "Dislike"-Button für Facebook. Anstatt Facebook-Nutzern endlich die Möglichkeit zu eröffnen, Beiträge anderer Nutzer auch negativ zu bewerten, verbirgt sich hinter dem vermeintlichen "Gefällt mir nicht"-Knopf ein Spam-Angriff.
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WebOS, das Betriebssystem des Palm-Pre-Smartphones hat eine Sicherheitslücke, auf deren Basis ein Angreifer aus der Ferne beliebige Funktionen auf dem Gerät ausführen kann, etwa Kontaktdaten weiterleiten, per Mikrofon Gespräche mitschneiden oder schädlichen Code installieren.
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