Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Sicherheitslücke in Paint kann dazu führen, dass das Programm den Dienst verweigert und abstürzt. Angreifer können diesen Fehler für sich verwenden und auf einen PC zugreifen.
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Eine Schwachstelle macht Serverumgebungen unsicher, die mit Microsoft-Produkten Web-Anwendungen erstellen und Benutzer verwalten. Wie jetzt bekannt wurde, ist neben Microsoft .NET auch Sharepoint betroffen. Der Fehler bringt Firmenumgebungen in Gefahr.
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Über die Hälfte der verwendeten Programme hat gravierende Sicherheitslücken. In vielen kritischen Bereichen ist der Code nicht auf der Höhe der Zeit.
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Ein Fehler auf der Webseite des Microblogging-Dienstes Twitter infizierte 500.000 Nutzer mit Spam und Schadsoftware. Dabei hatten die Entwickler den Fehler bereits behoben.
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Um die Sicherheit des frisch gestarteten E-Postbriefes zu erhöhen, hat die Deutsche Post einen Hacking-Wettbewerb ins Leben gerufen. Wer Sicherheitslücken findet, kann bis zu 5.000 Euro gewinnen.
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In der Komprimierungsbibliothek Bzip2 ist eine Sicherheitslücke aufgetreten. Das ist gefährlich, weil unzählige Programme auf allen Betriebssystemen die Bibliothek nutzen.
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Ein drei Jahre alter Programmfehler im Linux-Kernel macht das Betriebssystem anfällig für Angriffe von außen. Für Unternehmen, die Linux als Server-Betriebssystem nutzen, ist das ein Problem.
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Adobe hat ein Sicherheitsupdate für Flash Player herausgegeben. Ein Angreifer kann den Fehler in der Mediensoftware ausnutzen, um schädlichen Code auf einem PC auszuführen. In Adobe Reader ist die Schwachstelle weiterhin offen.
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Türkische Sicherheitsexperten haben einen einfachen Patch für die aktuelle schwer wiegende Sicherheitslücke in Adobe Reader veröffentlicht. Adobe warnt aber davor, ihn zu nutzen.
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Microsofts Server-Technologie ASP.NET hat eine Sicherheitslücke, die es einem Angreifer erlaubt, vertrauliche Daten eines Firmennetzes auszulesen. Microsoft hat den Fehler bestätigt, aber noch keine Lösung.
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