Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Fast die Hälfte der Surfer fühlen sich beim Online-Banking unsicher. Das ergab eine Umfrage der Virenspezialisten von Avira. Nur 20 Prozent der Teilnehmer fühlen sich beim Banking im Internet sicher.
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In der Software für den elektronischen Personalausweis gibt es eine Sicherheitslücke. Kriminelle können einem Nutzer beim Udpate schädlichen Code unterschieben.
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Die Skriptsprache PHP hat in ihrer aktuellen Version eine Sicherheitslücke. Angreifer können sie für sich nutzen, um per Internet schädlichen Code auf einen Rechner zu schleusen.
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Im Internet ist der Exploit-Code für die Sicherheitslücke in Internet Explorer augetaucht, der es Angreifern ermöglicht die Schwachstelle auszunutzen und einen PC zu kapern. Ob Microsoft das Leck bald schließt, ist offen.
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Die Sicherheitsfirma Via Forensics hat gravierende Sicherheitsprobleme in Apps gefunden, die Nutzer von mobilen Geräten beim Online-Einkauf zum Bezahlen verwenden. Sie machen es Angreifern leicht, vertrauliche Daten zu stehlen.
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