Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Sicherheitslücke im Android-Betriebssystem ermöglicht Angreifern Zugang auf persönliche Inhalte der SD-Karte des Smartphones. Abhilfe von Google gibt es derzeit nicht.
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Ein ehemaliger Angestellter von Ford hat zugegeben, 4.000 Dokumente von Ford gestohlen und an seinen neuen Arbeitgeber - einen chinesischen Konkurrenten von Ford - weitergegeben zu haben. Die Dateien waren über 50 Millionen US-Dollar wert.
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Die Netzwerkanalyse-Software Wireshark hat in älteren Versionen zwei Schwachstellen, die dazu führen können, dass sich das Programm aufhängt oder abstürzt. Die Entwickler haben das Problem behoben.
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Das Videolan-Team hat eine neue Version seines kostenlosen Mediaplayers VLC herausgegeben. Damit beheben die Entwickler eine Sicherheitslücke, die PCs in Gefahr bringt, zum Opfer von Internetangriffen zu werden. Aktualisieren Sie Ihren Player!
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In der aktuellen und der kommenden Version der Verschlüsselungssoftware PGP Desktop ist ein Sicherheitsproblem bekannt geworden, mit der ein Angreifer den Signatur-Mechanismus umgehen kann. Das Unternehmen stellt Updates zur Verfügung.
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Der Apple-Browser Safari hat 24 Sicherheitslücken, die Angreifer ausnutzen können, um über das Internet einen PC zu entern. Das Unternehmen hat ein Update herausgegeben. Installieren Sie es schnell!
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VMWare hat mehrere Aktualisierungen für ESX und ESXi herausgegeben. Damit schließt das Unternehmen zum Teil bereits lang bekannte Sicherheitslücken, die die Systeme für Angriffe von außen anfällig machen.
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Ein israelisches Unternehmen hat eine Methode zur Authentifizierung vorgestellt, die die Bewegungen der Augen analysiert. So könnten Identitätsprüfungen erheblich vereinfacht werden.
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Sicherheitslücken in älteren Safari-Versionen lassen sich ausnutzen, um Schadcode aus dem Internet auf einen PC zu spielen. Das Sicherheitsproblem tritt auch im Android-Betriebssystem auf. Bringen Sie Ihre Software auf den neuesten Stand!
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