Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Nach einer Analyse von Kaspersky Lab sind Android-Smartphones inzwischen das bevorzugte Ziel von Schadprogrammen. Allein im September 2011 stieg die Anzahl der neu entdeckten Android-Malware um 30 Prozent an.
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Das neue PC-Spiel Battlefield 3 von Electronic Arts gilt nach Herstellerangaben als Revolution in der Gefechtssimulation. Allerdings müssen die Spieler zuvor eine Art Spionage-Software installieren. Das ruft Datenschützer auf den Plan.
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Facebook hat Details zu seinem Sicherheitssystem vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein sehr leistungsfähiges System, das in der Lage ist, große Datenmengen in kürzester Zeit auszuwerten. Allerdings hat es auch Schwächen.
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Online-Betrug scheint ein einträgliches Geschäft zu sein. Mehr als 1,3 Millionen Euro soll eine Phishing-Bande erbeutet haben, die jetzt in Berlin ausgehoben wurde. Insgesamt wurden etwa 1000 Personen geschädigt.
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Forscher aus Bochum haben mehrere gravierende Sicherheitslücken im Cloud-Service von Amazon entdeckt. Vermutet wird, dass noch deutlich mehr Cloud-Systeme anfällig sind. Die bisher veröffentlichten Lücken wurden inzwischen geschlossen.
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Skype und Co. schützen die Privatsphäre nur unzureichend. Einer Untersuchung zufolge lassen sich die IP-Nummern der Nutzer mit den Nummern in anderen Netzwerken vergleichen und zuordnen.
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