Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft hat die Version 4.2 des Anti-Malware-Tools „Microsoft Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software“ veröffentlicht. Das Tool ersetzt zwar keinen Virenscanner, eignet sich aber für die zusätzliche Kontrolle.
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Ein Sicherheitsexperte hat ein App entwickelt, die eine iOS-Sicherheitslücke zum Einschleusen von Schadcode ausnutzen kann. Apple entfernte das Programm aus dem App-Store und entzog dem Experten die Entwickler-Lizenz.
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Nicht nur Windows, auch Software von Adobe und Google verbindet sich ständig mit dem Internet. Selbst Firefox nimmt ungefragt Kontakt zu den Mozilla-Servern auf. Niemand weiß, was übertragen wird.
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Der Sportartikel-Hersteller Adidas wurde Opfer einer Cyberattacke. Nutzerdaten sollen nach ersten Informationen nicht abgegriffen worden sein. Nach vorrübergehender Sperrung, gehen die Internetseiten schrittweise wieder online.
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In Schleswig-Holstein ist es zum Datenschutz-Supergau gekommen. Mehrere Tausend heikler Daten von psychisch kranken Menschen standen über Monate frei zugänglich im Netz. Wie es dazu kommen konnte, ist noch nicht geklärt.
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Wie Apple gegenüber dem Blog AllThingsD mitteilt, behebt der iPhone-Hersteller derzeit mehrere Fehler und eine gefährliche Sicherheitslücke in iOS 5. Das Update soll aber erst in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.
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Für alle Browser gibt es Add-ons, mit denen sich die Privatsphäre schützen und die Sicherheit verbessern lässt. Aber viele Anwender installieren die Add-ons nicht. Der Grund: Die Add-ons sind zu kompliziert und die Anleitungen unzureichend.
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Beim Trojaner Duqu wurde jetzt der Infektionsweg ermittelt. Die Verbreitung erfolgt über präparierte Word-Dokumente und über eine Sicherheitslücke im Windows-Kernel. Bisher sind allerdings nur Firmen-PCs betroffen.
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Sogenannte „Tracking Cookies“ ermöglichen die Speicherung persönlicher Daten ohne Zustimmung des Benutzers. Eigentlich sollte deren Nutzung per Gesetz geregelt werden. Die Bundesregierung hat aber darauf verzichtet.
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Google hat eine Website gestartet, auf der Privatpersonen und Betriebe Informationen zu Sicherheits-Themen finden können. Die Infos sind übersichtlich aufbereitet und teilweise mit Videos illustriert.
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