Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Aus Kostengründen verzichten die meisten Smartcards auf Speicher, der nicht durch Angreifer zu knacken ist. Das bemängelt der Kryptoexperte Karsten Nohl und beweist, wie leicht Daten von Smartcards auszulesen sind.
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Google hat seinen Webbrowser Chrome in der Version 14 herausgebracht. Durch das Update werden zahlreiche Sicherheitslücken geschlossen. In der neuen Version gibt es aber auch einige interessante Neuerungen.
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Nach langem Gezerre um den Datenschutz hat Google Maßnahmen eingeleitet, um die Daten der Nutzer zu anonymisieren. Zudem geben Add-ons die Möglichkeit, das Speichern der Daten im Webanalysedienst Analytics ganz zu unterbinden.
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Nach einem Einbruch wurden die Server Linux.com und Linuxfoundation.org vorübergehend abgeschaltet. Die Linux Foundation fordert die Anwender mit einem Konto auf, ihre SSH-Schlüssel zu ändern.
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Kunden der Amazon-Tochter BuyVIP wurden per E-Mail darüber informiert, dass es zum Diebstahl persönlicher Kundendaten gekommen sein könnte. Sie werden aufgefordert, ihre Passwörter zu ändern.
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Nach einer von Mozilla veröffentlichten Statistik haben bereits knapp 5 Prozent der Firefox Nutzer die Datenschutzfunktion „Do-not-Track“ (DNT) aktiviert. Jetzt müssen nur noch die Werbetreibenden diesen Wunsch akzeptieren.
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Im Streit um die intransparente Übermittlung von Nutzerdaten durch Facebook haben Datenschützer jetzt harte Maßnahmen angekündigt. Website-Betreiber sollen die "Gefällt mir"-Schaltflächen entfernen, sonst droht Bußgeld.
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Aktuell landen wieder zahlreiche Phishing-E-Mails in den Postfächer. Die Absender haben es auf die Kreditkarten-Daten abgesehen. Sie fordern den Empfänger auf, die Kreditkartennummer und Kontrollnummer zu übermitteln.
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Administratoren haben einen Angriff auf Server von kernel.org entdeckt, die Haupt-Distributions-Site für den Linux-Kernel. Die Einbrecher hatten sich offenbar root-Rechte über ein kompromittiertes Benutzer-Konto verschafft.
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Der weltgrößte Mobiltelefon-Hersteller Nokia wurde Opfer eines Hackerangriffs. In einem Entwickler-Forum wurden zahlreiche Daten abgegriffen. Der Hacker forderte Nokia indirekt zu mehr Sicherheitsvorkehrungen auf.
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