Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Handelskonzern Rewe ist Ziel eines Hackerangriffs geworden. Bisher unbekannten Tätern ist es wahrscheinlich gelungen, Benutzernamen, E-Mail-Adressen und Passwörter aus einer Datenbank zu kopieren. Bank- oder Kreditkartendaten waren jedoch nicht dabei.
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Nach entsetzten Reaktionen auf die Sicherheitslücken bei der Bundespolizei wurde der Krisenstab des Bundesinnenministeriums einberufen. Es handelt sich womöglich um den ersten Datensupergau deutscher Sicherheitsbehörden. Die Gruppe „no name-crew“ hat offensichtlich sämtliche Observationssysteme des deutschen Sicherheitsapparates lahmgelegt.
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Wie gerade erst bekannt wurde, gelang es Hackern bereits im März 2011, etwa 24.000 geheime Dokumente des US-Verteidigungsministeriums („Pentagon“) zu kopieren. Angeblich sollen ausländische Geheimdienste hinter der Aktion stecken. Das US-Militär will jetzt zurückschlagen — nicht nur mit Cyber-Angriffen, sondern notfalls auch mit echten Bomben.
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Die aktuelle Version des VLC Medienplayer hat zwei offene Sicherheitslücken. Gelingt es einem Angreifer, sie auszunutzen, erhält er Zugriff auf den PC des Opfers und kann schädlichen Code einschleusen.
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EC-Netz-Betreiber und Handelsunternehmen müssen künftig stärkere Datenschutzrichtlinien einhalten. Kundendaten dürfen nicht mehr wie bisher bis zu einem Jahr, sondern nur noch "einige wenige Tage" gespeichert werden.
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Ein neuer SMS-Trojaner verbreitet sich unter Android-Smartphones. Er meldet die Opfer bei kostenpflichtigen SMS-Diensten an - und verhindert, dass die Anmeldebestätigung zugestellt wird.
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Die Administrations-Software Control Manager von Trend Micro hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt, die Management-Konsole zu übernehmen. Dazu muss nur ein Nutzer auf eine manipulierte Webseite gelockt werden.
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Am für heute angekündigten Patchday will Microsoft 22 Sicherheitslücken in seinen Produkten schließen. Betroffen sind alle Windows-Systeme und die Office-Komponente Visio.
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Eine Gruppe von Hackern ist in die Server des Zolls eingebrochen und hat interne Daten entwendet. Die Bundespolizei bestreitet den Vorfall — aber die Daten stehen auf der Webseite der Angreifer.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht auf eine Lücke in Apples Betriebssystem iOS aufmerksam. Nutzen Angreifer sie aus, haben sie vollen Zugriff auf das mobile Gerät.
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