Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) festgestellt hatte, dass der Bundestrojaner eine Vollüberwachung ermöglicht, hat die Piratenpartei nun Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann erstattet.
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Offenbar wurden zahlreiche Accounts von Xbox-Live und EA-Origin Opfer von Hackangriffen. Nutzer hatten plötzlich keinen Zugang mehr und kurz darauf bekamen sie saftige Rechnungen wegen angeblicher Käufe.
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Aktuell landen Phishing-E-Mails in den Postfächern, die Daten von Packstation-Nutzern abgreifen wollen. Die E-Mail will den Empfänger auf eine Internetseite leiten, auf der persönliche Daten abgefragt werden.
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Microsoft hat einen ausführlichen Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2011 herausgegeben. Diesmal wurden auch die Infektionswege ausgewertet. Dabei kam heraus, dass Trojaner nur eine geringe Rolle bei der Verbreitung spielen.
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Sony ist erneut Opfer eines großangelegten Hackangriffs geworden. Dabei konnten die Kriminellen in 93000 Kunden-Konten eindringen. Sony hat die Online-Dienste vorübergehend gesperrt.
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Wissenschaftlern ist es erstmals gelungen, eine RFID-Karte auszulesen und zu kopieren. Dieser Kartentyp wird von Mifare produziert. Der Hersteller fordert nun seine Kunden auf, auf neuere Modelle umzusteigen.
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Der Skandal um den Bundestrojaner weitet sich aus. Nach ersten Dementis bestätigt Innenminister Herrmann (CSU) inzwischen, dass die Software aus Bayern stammt.
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Trusteer hat eine neue Variante des Onlinebanking-Trojaners SpyEye entdeckt. Dieser versucht, die bei der Bank hinterlegte Mobil-Rufnummer für mTANs zu ändern und übernimmt dann Kontrolle über das Konto des Opfers.
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Amazons neuer Silk-Browser beunruhigt die Datenschützer. Silk ist so schnell, weil sich Amazon zwischen den Nutzer und die aufgerufene Internet-Seite schaltet. Sämtliche Daten sollen für 30 Tage gesammelt werden.
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Mehrere HTC-Smartphones haben eine Software installiert, die eine herstellereigene Sicherheitslücke beinhaltet. Dadurch kann jede beliebige App mit Internetberechtigung persönliche Daten abgreifen.
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