Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Seit einem halben Jahr bastelt die Zuckerberg-Company an umfangreichen Änderungen und hat jetzt mehrere Schwachstellen beseitigt. Derzeit stellt Facebook schrittweise die neuen Features ein. Datenschützer sehen weiter Mängel.
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Eine neu entdeckte Sicherheitslücke in Skype 5.5 können das Einschleusen von Schadcode über bestimmte Einträge im Nutzerprofil ermöglichen. Möglicherweise sind auch ältere Versionen des Programms betroffen.
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Eine Sicherheitslücke im Android-Client für Dropbox ermöglicht anderen Apps, beliebige Dateien in die Konten von Nutzern einzuschleusen. Mit einer neuen Version schließt Dropbox diese Lücke.
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Kurz nach der Version 5 veröffentlicht Mozilla schon die neue Version Firefox 6. Verbessert wurden einige Sicherheits- und Datenschutz-Funktionen. Dazu kommen noch Aktualisierungen bei HTML5 und CSS.
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Beim diesjährigen Chaos Communication Camp wurde vorgeführt, wie leicht es ist, den GPRS-Datenverkehr von europäischen Providern abzufangen und zu entschlüsseln. Die Verschlüsselung ist schwach oder gar nicht vorhanden.
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Die Fritz!Box 7390 erhält nach ein neues Firmware-Update mit einigen Verbesserungen. Zudem wird eine Schwachstelle in der Konfiguration geschlossen, über die sich WLAN-Passwörter auslesen lassen.
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HTTPS-Everywhere schaltet auf eine sichere HTTPS-Verbindung um, wenn Websites dies anbieten. Die neue Version HTTPS-Everywhere 1.0 unterstützt mehr Sites und bietet eine verbesserte Leitung und Bedienung.
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Apple hat QuickTime aktualisiert und die Version 7.7 herausgebracht. Damit sind 14 Sicherheitslücken geschlossen worden. Die QuickTime-Nutzer werden aufgefordert, ihre alten Versionen schnellstmöglich zu aktualisieren.
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Nach Berichten von McAfee sollen sich Hacker über Jahre Zugriff auf Datenbanken von insgesamt 72 Regierungen, Firmen und Organisationen verschafft haben. McAfee spricht vom „Kalten Krieg im Internet“.
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Facebook bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit an, Personen auf Fotos zu markieren. Auch wenn die Funktion deaktiviert werden kann, sind Datenschützer alarmiert. Das Verfahren genügt nicht den europäischen Datenschutzanforderungen.
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