Sicherheit

Facebook soll Gesichtserkennung abschalten

von - 03.08.2011
Facebook soll Gesichtserkennung abschalten
Facebook bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit an, Personen auf Fotos zu markieren. Auch wenn die Funktion deaktiviert werden kann, sind Datenschützer alarmiert. Das Verfahren genügt nicht den europäischen Datenschutzanforderungen.
Seit knapp zwei Monaten hat Facebook auch in Deutschland die Funktion zur Gesichtserkennung freigeschaltet. Anhand biometrischer Merkmale analysiert Facebook die hochgeladenen Fotos, markiert Gesichter und speichert sie ab. Sobald es Übereinstimmungen mit Freunden gibt, schlägt Facebook die namentliche Markierung der erkannten Personen vor. So ist es den Nutzern möglich, Bilder von Freunden mit Bildern aus den eigenen Dateien abzugleichen. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Foto bereits einmal von einem Facebook-Bekannten mit dem Namen verknüpft wurde.
Die Funktion ist an sich datenschutzrechtlich unbedenklich. Denn sie greift nur bei Freunden und nicht bei Fremden. Der Nutzer muss auch selbst den entscheidenden Klick vornehmen, um dem Gesicht einen Namen zuzuordnen. Zudem können Facebook-Mitglieder die Funktion deaktivieren, sodass die Software sie nicht mehr automatisch einem Foto zuordnen kann.
Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg, Prof. Dr. Johannes Caspar, ist trotzdem nicht zufrieden. Er hat Facebook am 2.8.2011 dazu aufgefordert, alle über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer sofort zu löschen. Anschließend solle Facebook die Gesichtserkennung an europäische und nationale Datenschutzstandards anpassen oder sie komplett abschalten. Derzeit entstehe die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Dies verstoße eindeutig gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht.
Denn jeder auf einem Foto markierte Nutzer, der einer Speicherung seiner Fotoinformationen nicht ausdrücklich widersprochen hat, wird in der Facebook-Datenbank automatisch erfasst. Es gäbe zwar ein Opt-out, aber damit könne man die Funktion nur für die Öffentlichkeit verbergen und nicht wirklich abschalten.
Nach Angaben des Hamburger Datenschützers bedarf es bei der Speicherung biometrischer Merkmale der unmissverständlichen Einwilligung der Betroffenen.Wiederholt sei Facebook aufgefordert worden, die Funktion abzuschalten. Sollte Facebook diese Funktion weiterhin aufrechterhalten, müsse sichergestellt werden, dass nur Daten von Personen in die Datenbank eingehen, die zuvor wirksam ihre Einwilligung zur Speicherung ihrer biometrischen Gesichtsprofile erklärt haben. Sollte Facebook nicht auf die Forderungen von Caspar eingehen, will der Datenschützer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Wer die bisher zusammengetragenen Informationen gelöscht haben möchte, der muss Facebook kontaktieren und sein Anliegen vortragen. Es gibt keine Möglichkeit, eine manuelle Markierung auf einem Foto zu verhindern. Nutzer können diese nur selbst entfernen. Wer Fotos, auf denen er zu sehen ist, komplett gelöscht haben möchte, muss sich an seine Freunde wenden. Rechte hat der Nutzer nur an den Bildern, die er selbst eingestellt hat.
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