Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde. Einer Studie des Max-Planck-Instituts zufolge hat die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren keinen Nutzen für die Strafverfolgung.
>>
Microsofts Internet Explorer ruft trotz Warnungen von Sicherheitsexperten Web-Adressen immer noch nicht korrekt auf. Dadurch könnten Hacker den IE-Nutzer auf andere Webseiten leiten und diese beispielsweise für Phishing-Angriffe nutzen.
>>
Suchmaschine, E-Mail, Apps und vieles mehr. Google hat fast alles - und fast alle Daten der Nutzer. Diese sollen jetzt in einem einzigen Profil zusammengefasst werden. Das ermöglicht neue Funktionen, schafft aber auch den gläsernen Nutzer.
>>
Das Packprogramm Winrar ist in einer neuen Version erschienen. Es bietet neue Funktionen, die für mehr Sicherheit sorgen. Daneben gibt es auch einige Verbesserungen beim Erstellen von ZIP-Archiven.
>>
Oracle hat zu seinem quartalsmäßigen Patchday zahlreiche teils hoch kritische Sicherheitslücken geschlossen, Der Hersteller empfiehlt betroffenen Anwendern eine schnellstmögliche Aktualisierung.
>>
Illegale Angebote findet man im Internet vor allem bei den zahlreichen Sharehostern. Wer hier Dateien hoch- und herunterlädt, ist aber nicht anonym. Das Aus für megaupload.com könnte auch für die Nutzer Konsequenzen haben.
>>
Ein Blogger hat eine Sicherheitslücke im X-Server von X.org veröffentlicht. Mit einer einfachen Tastenkombination kann bei Linux-Systemen die per Bildschirmschoner aktivierte Bildschirmsperre ausgehebelt werden.
>>
Das BSI hat das „Register aktueller Cyber-Gefährdungen und -Angriffsformen“ veröffentlicht. Damit beginnt die Reihe „BSI-Analysen zur Cyber-Sicherheit“, die sich mit der Sicherheit von Unternehmen beschäftigt.
>>
Der FoeBuD e.V. hat in einer Aktion in Bielefeld auf die RFID-Chips in Kleidungsstücken hingewiesen. Demnach ist es sogar möglich, per Lesegerät Bewegungsprofile der Kunden zu erstellen.
>>
Unbekannte verschafften sich unerlaubten Zugang zur Datenbank des US-Online-Händlers Zappos. Dabei gelang es ihnen, auf die persönlicher Daten von mehr als 24 Millionen Kunden zuzugreifen.
>>