Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das BSI hat das „Register aktueller Cyber-Gefährdungen und -Angriffsformen“ veröffentlicht. Damit beginnt die Reihe „BSI-Analysen zur Cyber-Sicherheit“, die sich mit der Sicherheit von Unternehmen beschäftigt.
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Der FoeBuD e.V. hat in einer Aktion in Bielefeld auf die RFID-Chips in Kleidungsstücken hingewiesen. Demnach ist es sogar möglich, per Lesegerät Bewegungsprofile der Kunden zu erstellen.
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Unbekannte verschafften sich unerlaubten Zugang zur Datenbank des US-Online-Händlers Zappos. Dabei gelang es ihnen, auf die persönlicher Daten von mehr als 24 Millionen Kunden zuzugreifen.
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Offenbar hat Apple die iPhone-App „WhatsApp“ aus dem Apple App Store entfernt. Warum aber Apple-Kunden die App für den beliebten Messaging-Dienst nicht mehr herunterladen können, ist unklar.
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Microsoft hat am ersten Patchday dieses Jahres sieben Sicherheitslücken in Windows geschlossen. Updates stehen für alle Windows Versionen von Windows XP bis Server 2008 R2 zur Verfügung.
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Immer mehr Xbox-Live-Nutzer beschweren sich, weil ihr Online-Account gehackt und unberechtigt Geldbeträge vom Bank-Konto abgebucht wurden. Microsoft sieht die Verantwortung dafür beim Kunden.
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Mit der Tails Live-CD oder einem Tails Boot-Stick surfen Sie anonym im Netz. In der neuen Version 0.10 von The Amnesic Incognito Live System (Tails) wurden Sicherheitslücken beseitigt und Programme aktualisiert.
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