Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Studie der TU Darmstadt und der staatlichen Universität North Carolina belegt, dass integrierte Werbebanner, die über Android-Apps auf Smartphones geladen werden, große Gefahrenpotentiale in sich bergen.
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Bei einem Dienstleister für Zahlungsabwicklungen ist es zu einem Datendiebstahl gekommen. Davon sind zehntausende Kreditkarten von MasterCard und Visa betroffen. Mit den erbeuteten Daten lassen sich Kreditkarten fälschen.
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Microsoft ist gemeinsam mit Partnern ein Schlag gegen zwei gefährliche Botnetze gelungen. Um deren Infrastruktur dauerhaft zu zerstören, stehen zahlreiche Domains unter ständiger Beobachtung.
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Die Experten von AV-Test haben 23 Sicherheitspakete für Heimanwender und acht Produkte für den Firmeneinsatz unter die Lupe genommen. Es gibt zwar deutliche Unterschiede, aber alle getesteten Programme erhielten ein Zertifikat.
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Laut einer Meldung von Sophos treibt ein neuer Trojaner namens OSX/Imuler-B sein Unwesen. Dieser nutzt eine Schwachstelle männlicher Nutzer aus und lockt sie mit dem Bild eines Supermodels.
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Ein Sicherheitsforscher warnt vor einer Spoofing-Schwachstelle in Apples Safari unter iOS 5.1 und älterer. Angreifer können darüber die Adresszeile des mobilen Browsers manipulieren und die Nutzer auf falsche Webseiten lenken.
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McAfee hat einen neuen Android-Trojaner entdeckt, der sich als Bank-App ausgibt. Wenn der Schädling auf dem Smartphone installiert wird, spioniert er Daten von Gerät und Benutzer aus und kann auf das Bankkonto zugreifen.
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Der Sicherheitsspezialist Kaspersky Lab hat Statistiken zu den Internetbedrohungen im Jahr 2011 veröffentlicht. Besorgniserregend ist die Zunahme von schädlichen Links, die auf verseuchte Webseiten locken sollen.
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Nach Youporn und Brazzers wurde eine weitere Porno-Site gehackt. Die Täter kamen in den Besitz der Datensätze von mehr als 70.000 Nutzern. Die Daten lagen offenbar teilweise unverschlüsselt auf dem Server.
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Mit dem HTTPS-Protokoll lassen sich Daten sicher über das Web austauschen. Die Browser-Erweiterung HTTPS Everywhere aktiviert HTTPS, wann immer es geht. Jetzt gibt es ein Update der Erweiterung.
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