Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Am 1. August 2012 tritt eine neue Regelung zum Verbraucherschutz im Internet in Kraft. Mit einer eindeutigen Schaltfläche sollen Nutzer künftig vor ungewollten Abonnements oder Käufen geschützt werden.
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Auf der Black Hat Konferenz demonstrierten Sicherheitsexperten, wie sich Angriffe auf Router, NAS und andere Netzwerkgeräte durchführen lassen. Dafür genügt eine präparierte Webseite.
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Sicherheitsexperten haben eine gravierende Sicherheitslücke in Googles Play Store aufgedeckt. Offenbar können Android-Apps nach der Verifizierung mit schädlichen Funktionen ausgestattet werden.
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Nach Informationen der Washington Post kooperiert Skype vermehrt mit Ermittlungsbehörden. Dabei sollen Chat-Protokolle und Benutzerdaten weitergegeben worden sein. Auch Telefonate könnten abgehört werden.
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Offenbar ist der Nahfunk-Bezahlchip NFC in Smartphones keineswegs so sicher, wie uns die Hersteller versichern. Es gibt mehrere Lücken, die sich für Angriffe auf Android- und MeeGo-Smartphones eignen.
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Bereits Anfang des Jahres hat ein erfolgreicher Hackerangriff auf die Spieleplattform Gamigo stattgefunden. Jetzt tauchte eine Liste mit mehreren Millionen E-Mail-Adressen und Passwörter im Internet auf.
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Die Entwickler der Fernwartungssoftware TeamViewer raten ihren Nutzer zu einem dringenden Sicherheitsupdate. Damit soll eine bisher nicht näher beschriebene Schwachstelle geschlossen werden.
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Nach Auffassung eines Forschers des Fraunhofer SIT praktiziert Apple in seinen IPhones eine illegale Speicherpraxis bei den PINs der SIM-Karten. Im Fall eines Diebstahls können Unbefugte direkt darauf zugreifen.
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Offenbar enthält der Webbrowser von Amazons Kindle Touch eine bereits seit drei Monaten bekannte gravierende Sicherheitslücke. Diese wird inzwischen auch für einen browserbasierten Jailbreak genutzt.
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