Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Erst kürzlich hat der Bundestag mit dem Gesetz zum Schutz gegen Abofallen die sogenannte Button-Lösung verabschiedet. Medienberichten zufolge lockt der Online-Händler JustFab seine Kunden trotzdem in die Abofalle.
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Erst seit kurzem gibt es WhatsApp mit eingebauter Verschlüsselung. Nachrichten sollen sich in öffentlichen Netzen nicht mehr mitlesen lassen. Doch auch die Absicherung der Anmeldung hat Mängel.
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Auf den Webseiten von Blau.de und fyve.de wurden bereits im Juli 2012 kritische Sicherheitslücken entdeckt. Blau.de reagierte längst mit einem Patch, während fyve.de noch immer darauf warten lässt.
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Eine neue Variante des Online-Banking-Trojaners Tatanga hat es jetzt nicht nur auf mTANs sonder auch auf chipTANS abgesehen. Mithilfe einer „Man-in-the-Browser“-Attacke versucht er, die Bank-Kunden auszurauben.
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Mozilla hat Firefox und Thunderbird auf die Version 15.0.1 aktualisiert. Das Firefox-Update behebt einen Fehler im "Privaten Modus", durch den der Cache-Speicher nicht gelöscht wird. Daher bleiben Spuren der Sitzung auf der Festplatte zurück.
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Britischen Forschern zufolge beobachten Urheberrechtskontrolleure intensiv die Bittorent-Szene. Sie erfassen die IP-Adressen der Nutzer, sobald diese Medieninhalte einstellen oder herunterladen.
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Handy-Gespräche und SMS-Nachrichten lassen sich leicht abhören. Das ist bereits seit längerem bekannt. Anders als bei einigen europäischen Nachbarn ist in Deutschland aber immer noch keine Verbesserung in Sicht.
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Sicherheitsexperten von Citizen Lab haben den Trojaner FinSpy nun auch plattformübergreifend auf Smartphones identifiziert. Er stammt offenbar von der Firma Gamma International und wird an Regierungen verkauft.
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