Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
G Data SecurityLabs hat zahlreiche Angriffe auf europäische Fußballverein- und Fan-Sites entdeckt. Offenbar hat der Täter persönliche Nutzerdaten abgegriffen und in einem Hackerforum veröffentlicht.
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Microsoft will im Internet Explorer 10 „Do Not Track“ standardmäßig aktivieren. Dadurch sollen die Nutzer des Browsers vor Werbeschnüfflern geschützt werden, die über Cookies das Surfverhalten ausspionieren.
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Forscher haben den bisher kleinsten Banking-Trojaner der Welt entdeckt. Sein Ziel ist es, die Daten von Online-Bankkunden zu stehlen und damit in betrügerischer Absicht Geld auf Konten von Abzockern zu überweisen.
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