Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
In den USA wird mehreren Computer-Leasing-Anbietern vorgeworfen, dass sie Kunden mit Überwachungssoftware ausspioniert haben. Dabei stahlen sie nicht nur Dateien, sondern zeichneten auch Videos auf.
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Mozilla hat einen neuen kostenlosen Log-in-Dienst namens Persona entwickelt. Wer diesen nutzt, benötigt nur noch eine E-Mail-Adresse und ein Passwort für die Anmeldungen bei mehreren Online-Diensten.
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Auf einer Hackerkonferenz in Buenos Aires demonstrierte ein Sicherheitsexperte Angriffe auf Samsung-Smartphones. Eine Sicherheitslücke erlaubt es Hackern, Smartphones aus der Ferne komplett löschen.
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Die Entwickler von Retro Share und das Invisible Internet Project (I2P) haben jeweils eine neue Version veröffentlicht. Es gibt einige Verbesserungen in den Programmen und mehrere Sicherheitslücken wurden geschlossen.
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Fahrkarten mit NFC-Chips bergen eine Sicherheitslücke. Mit Hilfe einer App können die entwerteten Fahrkarten so präpariert werden, dass Nutzer von Android-Smartphones damit kostenlos fahren können.
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Die US-Banken-Sicherheitsorganisation FS-ISAC (Financial Services Information Sharing and Analysis Center) hat die Sicherheitswarnstufe erhöht. Offenbar gibt es derzeit ein hohes Risiko für Cyberangriffe auf Banken.
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Sicherheitsexperten haben die neuesten Erkenntnisse über den Spionage-Trojaner Flame veröffentlicht. Bei der Untersuchung der zwei offengelegten Kontrollserver gab es einige besorgniserregende Überraschungen.
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Nach einer aktuellen Umfrage an Hochschulen unterschätzen viele Studenten das Risiko eines Datenverlusts. Im Bezug auf Datensicherung zeigen sich viele Studierende eher unbesorgt.
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Die Authentifizierung bei WhatsApp ist alles andere als sicher. Nach ersten Vermutungen bestätigt sich jetzt der Verdacht, dass WhatsApp-Konten leicht von Unbefugten übernommen werden können.
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