Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Schutz von Benutzernamen und Passwörtern genügt nicht mehr, denn aus unserer komplexen Kommunikationslandschaft erwächst eine praktisch unbegrenzte Zahl von Zu- und damit von Angriffsmöglichkeiten.
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Die globale Forschungsinitiative der Alibaba Group (Alibaba DAMO Academy) hat den Quellcode ihrer Lernplattform FederatedScope der Open-Source-Community zugänglich gemacht.
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Die Europäische Datenschutz Grundverordnung DSGVO ist nun seit etwas mehr als vier Jahren in Kraft. Über 1000 Verstöße wurden geahndet und Bußgelder in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro verhängt. Rekordstrafen gab es für Amazon, Whats App (Meta) und Google.
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Eine alarmierende Zahl: Auf 97 Prozent der in der EU beliebtesten Webseiten und Apps findet sich mindestens ein Versuch, die Entscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch psychologische Tricks oder manipulative Designelemente zu beeinflussen.
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Entscheiden sich Unternehmen für ein hybrides Beschäftigungsmodell, darf dies nicht auf Kosten von Compliance und Datenschutz gehen. Für mobiles Arbeiten und Büropräsenz müssen zwingend die gleichen Sicherheitsstandards gelten. Ein wichtiger Baustein für deren Umsetzung ist der Dokumententransfer, den Schadprogramme häufig als Einfallstor nutzen. Verhindern lassen sich derartige Angriffe durch den Einsatz intelligenter Softwarelösungen für einen rechts- und manipulationssicheren Dokumentenaustausch.
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Wer sieht, was ich poste und welche Werbung wird mir angezeigt? Das soll bei Facebook bald einfacher zu regeln sein. Auch andere Meta-Dienste sind betroffen.
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Vor vier Jahren wurde die DSGVO mit dem Ziel eingeführt, die Daten der Verbraucher in Europa besser zu schützen. Doch viele Menschen sehen nur wenig Fortschritt im Vergleich zu früher.
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Am Mittwochabend wurden auf der Entwicklerkonferenz Google I/O Neuigkeiten zu Android 13, Google Maps, YouTube und mehr sowie Neues rund um die Themen Datenschutz und Sicherheit bekannt gemacht.
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Für Cyberkriminelle erweist sich eine Masche, die als CEO-Fraud oder Business Email Compromise (BEC) bekannt ist, als besonders einträglich, wie aktuelle Zahlen des FBI zeigen.
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