Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Am Freitag, 28. Januar ist es wieder so weit: Datenschutz-Organisationen überall in der EU versuchen, die Menschen mit zahlreichen Aktionen für die Bedeutung des Themas zu sensibilisieren.
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Der europäische Multi-Cloud-Provider Scaleway hat die wesentlichen Cloud-Trends für 2022 identifiziert. Cloud-Nutzer werden demnach neue Faktoren für ihre Cloud-Dienste berücksichtigen: Souveränität, Datenschutz, Wahlfreiheit und Umweltfreundlichkeit.
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An Orten einchecken, Testergebnisse abrufen, Zertifikate einlesen: Spätestens mit der Corona-Pandemie haben sich die Menschen weltweit an QR-Codes gewöhnt. Das machen sich auch Kriminelle zunutze.
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Verbraucherschützer Klaus Müller wird aller Voraussicht nach Präsident der Bundesnetzagentur. Der Beiratsvorsitzende der Bonner Regulierungsbehörde, Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD), teilte mit, dass er den 50-Jährigen zur Wahl vorschlagen werde.
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Fast ein Viertel der Patientendaten bei Telemedizin-Sitzungen werden kompromittiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Security-Spezialisten Kaspersky.
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Erpresser, die Lösegeld für verschlüsselte Daten verlangen, verursachen immense Schäden. Eine Expertenrunde gibt Tipps für eine Strategie gegen Ransomware-Angriffe.
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Welche Marken werden von Hackern am meisten für Phishing-Attacken missbraucht? Dieser Frage geht die Cybersecurity-Firma Check Point in einer Studie nach.
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Das "Risikobarometer" der Allianz untersucht, auf welche Bedrohungen Unternehmen sich aktuell vorbereiten müssen. Ganz oben rangieren demnach Cyberangriffe – gefolgt von Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen und Pandemien.
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