Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Es verzögert sich weiter: Erst 2024 will Google nun Drittanbieter-Cookies in Chrome abschaffen. Der Grund: Es würde mehr Zeit als gedacht benötigt, um die Privacy-Sandbox-Technologien zu beurteilen und zu testen.
>>
Eine Befragung von CasinoOnline.de hat ergeben: Sechs von zehn Menschen in Deutschland sorgt sich um ihre Privatsphäre im Internet. Vor allem die jüngere Generation macht sich zum Thema Gedanken.
>>
Die meisten Nutzer wollen beim Erstkauf in Online-Shops kein neues Profil dafür anlegen. Doch mit transparenten Datenschutzrichtlinien können Unternehmen Vertrauen schaffen.
>>
Nach einem Hackerangriff auf T-Mobile im vergangenen Jahr, von dem 76,6 Millionen US-Einwohner betroffen waren, hat sich der TK-Anbieter nun zu einer Zahlung in Höhe von 500 Millionen US-Dollar bereit erklärt.
>>
Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica sollen Kundendaten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt haben, ohne sich vorher eine Einwilligung geholt zu haben.
>>
Virenjäger des IT-Security-Spezialisten Eset haben mit CloudMensis eine neue Spyware entdeckt, die es speziell auf Mac-Besitzerinnen und -Besitzer abgesehen hat. Angreiferinnen nutzen dabei Clouddienste wie Dropbox für ihre illegalen Machenschaften.
>>
Das Bildungswesen ist weltweit am härtesten von Ransomware betroffen, zeigt eine Studie von Sophos. Demnach leidet die Branche unter der höchsten Datenverschlüsselungsrate und der längsten Wiederherstellungszeit.
>>
Die Hälfte aller befragten Unternehmen in Europa setzten gemäß einer Kaspersky-Studie bereits auf IoT-Lösungen. Gefährlich ist aber, dass 48 Prozent davon diese nicht vollständig schützen.
>>