Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Gleich zwei Infostealer dominieren im September die Malware-Top-Ten von Check Point: Während Formbook sich an der Spitze behaupten kann, landet Vidar nach einer gewissen Absenz auf Platz 3. Grund ist eine Kampagne mit gefälschten "Zoom"-Webseiten.
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Forscher haben ein Lippenlese-System für Träger von Schutzmasken entwickelt, das einer neuen Generation von Hörgeräten den Weg ebnet. Dazu wurden 3600 Datenproben von Gesichter- und Lippenbewegungen ausgewertet.
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Falls Sie bei einer Google-Suche mit Ihrem eigenen Namen über die Suchresultate nicht erfreut sind, können Sie diese zwar nicht selbst löschen, aber dennoch eine Löschung erwirken.
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Bösartige Apps aus den Android- und IOS-Stores haben laut Meta über eine Million Zugangsdaten von Facebook-Nutzern erschwindelt. Man habe Google und Apple informiert, die Malware-Apps seien nicht mehr verfügbar.
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Seit Juli 2020 liegt der EU-US Privacy Shield auf Eis. Ein Urteil des EuGH erklärte das Abkommen über den Datenaustausch zwischen der EU und den USA für rechtswidrig. Ein Erlass von US-Präsident Joe Biden soll jetzt einen Ausweg aus dieser Situation weisen.
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Mit einem interaktiven Spiel zu den Themen Social Engineering, Ransomware und Phishing will G Data einem steigenden Bedarf nach begleitenden Maßnahmen bei Security Awareness Trainings Rechnung tragen, um die Abschlussquoten von E-Learnings zu steigern.
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Von einem skurrilen Streit unter selbst ernannten Datenschützern berichtet das IT-Portal "Golem". Ein Abmahn-Verein soll Einnahmen aus Abmahnungen an Organisationen gespendet haben, die diese Spenden aber nicht haben wollen. Das Problem dahinter: Google Fonts.
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