Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microservices oder Monolithen: Ein guter Grund, auf kleinere Dienste statt auf eine große Code-Basis zu setzen, sind stetig wachsende Datenschutz-Anforderungen.
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Forschende der ETH Zürich haben eine gravierende Hardware-Sicherheitslücke entdeckt. Die "Retbleed" getaufte Schwachstelle betrifft Mikroprozessoren von Intel und AMD. Betroffen sind weltweit alle kommerziell erhältlichen Betriebssysteme, die diese Chips verwenden.
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Früher hatte ein Auto Motor, Räder und Sitze, das war's weitgehend. In modernen Autos arbeitet nicht nur ein Computer, sie sind auch mit vielen Kameras bestückt.
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Weil Inlandsnachrichtendiensten neue Befugnisse zum Auslesen verschlüsselter Kommunikation zugesprochen wurden, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
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Adresse, Telefonnummer, Gepäckangaben - Daten wie diese werden beim Fliegen häufig verarbeitet. Das soll vor allem im Kampf gegen Terrorismus helfen. Doch gehen manche EU-Staaten dabei zu weit?
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Mit einem "Lockdown Mode" will Apple seinen Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Geräte besser gegen Angriffe durch Hacker und Spionage-Malware zu schützen.
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Lösegeldforderungen aufgrund von Ransomware-Attacken haben sich zu einer dauerhaften Bedrohung für die deutsche und europäische Wirtschaft entwickelt. In einem offenen Brief fordern Wissenschaftler und IT-Experten die deutsche Politik zum Handeln auf.
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Microsoft schickt KI-gestützte Gesichtserkennungstechniken "in Rente", bei denen auch Emotionen festgestellt oder Rückschlüsse auf Alter, Geschlecht und Haarfarbe gemacht werden können. Grund sind Bedenken in Sachen Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre.
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Neue Leitlinien zur Berechnung von Bußgeldern geben einen Vorgeschmack, wie künftig in der EU datenschutzrechtliche Bußgelder berechnet werden sollen.
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