Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Wegen angeblicher Verstöße gegen das in Südkorea geltende Datenschutzgesetz sollen Google und der Facebook-Mutterkonzern Meta dort Strafen in Millionenhöhe bezahlen.
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Die Entwicklung immer leistungsfähigerer Quantenrechner alarmiert die Security-Branche. Heutige Verschlüsselungsverfahren könnten rasch ausgehebelt werden. Doch quantensichere kryptografische Verfahren sollen dies verhindern.
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Wer sowohl in der Cloud als auch On-Premise speichert, kann auch die Vorzüge der Cloud und des stationären Servers nutzen. Doch wer doppelt speichert, bietet auch doppelte Angriffsfläche für Datenmissbrauch und Fremdzugriffe.
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Im September 1997 registrierte Larry Page google.com als Domain-Namen. Ein Schreibfehler, soll Page gestanden haben. Egal, dem unaufhaltsamen Aufstieg zur größten Suchmaschine der Welt stand der Name nicht im Weg.
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Anonym Mitteilungen übers Internet zu verschicken, ist ein wachsendes Bedürfnis. Viele Wege, die als sicher gelten, wie Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten, hinterlassen aber Metadaten, die viel über die Nutzer preisgeben. Mixnets könnten für Abhilfe sorgen.
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Aktuell läuft eine Abmahnwelle wegen remote eingebundener Google-Fonts. Der Google Fonts Scanner prüft, ob Google Fonts auf einer Webseite remote oder lokal eingebunden sind.
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Was eigentlich schon zu Jahresbeginn möglich sein sollte, geht nun in die Testphase: das E-Rezept. Erneut macht der Datenschutz der Digialisierung einen Strich durch die Rechnung.
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Die Summe ist gewaltig: Rund 203 Milliarden Euro Schaden entsteht deutschen Unternehmen jährlich durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten sowie Spionage und Sabotage.
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Wenn Nutzende die Kontrolle über ihre digitale Identität und ihre Daten behalten, sind sie offener für neue Online-Services. Möglich wird dies durch Lösungen für eine Self-Sovereign Identity (SSI).
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