Bilanz nach vier Jahren

DSGVO stößt in der Bevölkerung auf Skepsis

von - 24.05.2022
Mann trägt DSGVO-Aktenordner
Foto: photoschmidt/Shutterstock
Vor vier Jahren wurde die DSGVO mit dem Ziel eingeführt, die Daten der Verbraucher in Europa besser zu schützen. Doch viele Menschen sehen nur wenig Fortschritt im Vergleich zu früher.
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben viele Menschen in Deutschland nicht den Eindruck, dass ihre Daten besser geschützt sind als zuvor. Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Onlinedienste GMX und Web.de, die nun in Berlin veröffentlicht wurde, sahen nur neun Prozent der Befragten einen deutlich besseren Schutz, 31 Prozent verspürten immerhin einen teilweise besseren Schutz. 38 Prozent konnten dagegen gar keine Verbesserung feststellen.
Vor allem die permanenten Cookie-Abfragen im Internet sind unpopulär. 53 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich der Umfrage zufolge von den Einwilligungs-Bannern genervt. 14 Prozent sagen: "Die Einwilligungsbanner sind mir egal, ich klicke einfach irgendwas an." Nur zwölf Prozent sind der Meinung, dass die Cookie-Banner ihnen ein "Gefühl der Selbstbestimmung über ihre Daten" geben.
Jan Oetjen, Geschäftsführer von Web.de und GMX sagte, es sei ein wichtiger Grundsatz für das Datenzeitalter, den Nutzern die Hoheit über ihre Daten zu geben. "Die DSGVO hat jedoch im Alltag der Verbraucher zu einer hohen Verbreitung von Datenschutz-Hinweisen und Einverständnis-Formularen geführt." Dies fördere die Klick- und Ankreuzmüdigkeit und senke die Aufmerksamkeit für den Schutz wirklich wichtiger persönlicher Daten. "Daher ist es nach vier Jahren Zeit zu entbürokratisieren", sagte Oetjen.

DSGVO: Seit vier Jahren in Kraft

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Verbraucher in der Europäischen Union haben danach ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Hierzu gehört beispielsweise die Speicherdauer, der Zweck der Datenverarbeitung sowie Informationen über mögliche Empfänger der Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen Daten löschen, etwa wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden. Die Löschpflicht greift auch dann, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.
Die DSGVO stärkt auch das Recht auf Vergessen, das der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014 als ein wichtiges Persönlichkeitsrecht eingeordnet hat. Danach können Nutzerinnen und Nutzer von Suchmaschinen verlangen, aus den Suchergebnissen einzelne Links zu löschen, die auf bestimmte, personenbezogene und womöglich schädigende Informationen verweisen.
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