E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Paypals Bezahllösung via Dongle kommt auf Android-Geräte. Nach dem Start von "Paypal Here" für Apples iOS im vergangenen Jahr wird es dafür auch höchste Zeit.
>>
Amazon bringt seinen Bezahlservice "Login and Pay" jetzt auch nach Europa: In Deutschland und Großbritannien können Kunden bei externen Webshops mit ihren bei Amazon gespeicherten Daten einkaufen.
>>
Welche Anzeigen Facebook-Nutzern angezeigt werden, bestimmen Algorithmen. Diese verändert das soziale Netzwerk nun so, dass User-Feedback einen stärkeren Einfluss auf die Werbeeinblendungen bekommt.
>>
Google hat die Rückgabefrist für gekaufte Android-Apps aus dem Play Store von bislang 15 Minuten auf zwei Stunden verlängert. Die Stornierung des Kaufs erfolgt entweder am Smartphone oder am PC.
>>
Ein Video par excellence: Ikea nimmt in seinem aktuellen Werbespot Apples Attitüde gehörig aufs Korn - und sammelt so eifrig Likes, Views und Sympathien.
>>
Einfach zurückschicken: Webshopper glauben, dass die gewählte Zahlungsart den Retourenprozess beeinflusst. Entsprechend positiv bewerten sie etwa den Kauf per Rechnung.
>>
Wenn kleine Kinder auf Shopping-Tour gehen, kann es teuer werden. Wegen einer fehlenden Kindersicherung in seinem "Play Store" soll Google an Eltern mindestens 19 Millionen US-Dollar zurückzahlen.
>>
Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien verbieten. Eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist nun rechtskräftig.
>>