Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Proxy-Server wahren Ihre Anonymität, wenn Sie im Internet surfen, oder schalten Videos und Informationen frei, die wegen Ländersperren nicht verfügbar sind.
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Ein Proxy-Server klinkt sich in die Kommunikation eines PCs mit einem Server ein. Er agiert dabei als Stellvertreter und schützt den Anwender vor schädlichen Inhalten aus dem Internet.
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Das kostenlose Undelete Navigator stellt versehentlich oder absichtlich gelöscht Dateien in vielen Fällen wieder her. Interessant ist vor allem die Baumansicht auf gelöschte Datenträgerinhalte.
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Wer auf seine Privatsphäre Wert legt, soll mit Camsticker-Klebefolien unauffällig die eingebauten Kameralinsen bei Smartphones, Tablet-PCs, Notebook und All-in-One-PCs abdecken können.
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Vertrauliche Dateien auf einem USB-Stick lassen sich mit Bordmitteln von Windows verschlüsseln. Voraussetzung ist lediglich, dass der USB-Speicher mit NTFS formatiert ist.
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Mit einem Acht-Punkte-Plan will die Bundesregierung künftig für einen besseren Schutz der Privatsphäre sorgen. Ob die Regelungen allerdings Wirkung zeigen, ist zweifelhaft.
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