Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Cyber-Angriffe auf Unternehmen erfolgen meist, indem die Mitarbeiter getäuscht werden. Hilfsmittel wie das SEEF-Framework und Awareness-Schulungen verringern das Risiko des Social Hacking.
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Das Bundeswirtschafts- und das Bundesjustizministerium haben einen Maßnahmenkatalog zur digitalen Wirtschaft vorgestellt: Darin versprechen sie einen besseren Datenschutz und ein Ende des Routerzwangs.
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Transfer von Facebooks User-Daten in die USA ist nicht sicher. Damit ist das Safe-Harbor-Abkommen zur einfachen Datenübermittlung in die USA ungültig.
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Gegenüber dem US-Radiosender NPR (National Public Radio) hat Apple-CEO Tim Cook zu den Datenschutz-Praktiken des Konzerns und zu weiteren Security-Fragen Stellung genommen.
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Der Datenschutzspezialist Silent Circle präsentiert mit dem Blackphone 2 abermals ein auf Sicherheit und Privatsphäre getrimmtes Android-Smartphone.
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