Europäischer Gerichtshof

Safe-Harbor-Abkommen ist ungültig

von - 06.10.2015
Facebook Weltkugel
Foto: shutterstock.com/dolphfyn
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Transfer von Facebooks User-Daten in die USA ist nicht sicher. Damit ist das Safe-Harbor-Abkommen zur einfachen Datenübermittlung in die USA ungültig.
Datenschutz-Probleme im Social Network: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Klage des österreichischen Facebook-Kritikers Max Schrems entschieden. Der Student wirft dem größten Sozialen Netzwerk vor, personenbezogene Daten "ganz oder teilweise an Server zu übermitteln, die sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten befinden und dort gespeichert werden". Das Urteil des EuGH: Die Übermittlung von User-Daten in die USA ist nicht sicher.
Die individuellen Nutzerdaten werden von der irischen Tochtergesellschaft von Facebook ganz oder teilweise an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, übermittelt und dort verarbeitet.
Mit dem Urteil erklärt nun der Gerichtshof das 2000 geschlossene "Safe Harbor"-Abkommen - eine Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA - für ungültig. Diese Entscheidung der Kommission ermöglicht es in Europa tätigen Unternehmen, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln und dort zu speichern. 
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