Die italienische Kartellbehörde hat Amazon ein Bußgeld in Höhe von über 68 Millionen Euro auferlegt, weil der Online-Marktplatz Markenhersteller bevorzugt haben soll. Jetzt prüft das Bundeskartellamt, ob dies auch in Deutschland zutreffen könnte.
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Viele Menschen sind vor Weihnachten auf der Suche nach Schnäppchen im Netz - was auch Online-Betrüger ausnutzen. Wie sich die gängigsten Abzocken erkennen und vermeiden lassen, erklärt Gil Vega, Chief Information Security Officer bei Veeam.
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Leitet die Dating-App Grindr unzulässig Daten ihrer Benutzer für verhaltensbezogene Werbung einfach weiter an Dritte? Die Datenaufsicht in Norwegen hält das für erwiesen - und verhängt eine saftige Strafe.
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Der Download hakt, das Video stockt: Nicht immer ist das Internet so schnell, wie der Provider es versprochen hat. Verbraucher können künftig leichter den Preis mindern - mit dem richtigen Tool.
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Wer online shoppt, kennt das Feld für das Geburtsdatum im virtuellen Kassenbereich. Und ohne Eingabe geht es mit dem Einkauf oft auch gar nicht weiter. Ist das erlaubt? Darüber entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
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Wer über digitale Arbeitsplattformen wie Liefer- oder Fahrdienste arbeitet, gilt oft automatisch als selbstständig. Die EU-Kommission will das nun ändern und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser schützen.
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Amazon soll auf seiner italienischen Plattform aktive Händler zur Nutzung seiner Logistik-Dienste gedrängt haben. Das sei ein Missbrauch der Marktposition, den die Kartellbehörde AGCM mit einer Strafe von rund 1,13 Milliarden Euro ahnden will.
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Gemäß der Entscheidung einer kalifornischen Bezirksrichterin sollten US-App-Entwickler das Recht bekommen, bei ihren Anwendungen per Links oder Schaltflächen auf Bezahl-Optionen außerhalb von Apples Plattform hinzuweisen. Nun wurde die Umsetzung erst einmal gestoppt.
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Das Bundeskartellamt hat gegen Bose eine Geldbuße in Höhe von 7 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Dem Hersteller wird vorgeworfen, die freie Preisbildung bei dem Vertrieb seiner Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben.
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Seit 1. Dezember ist das TTDSG in Kraft, es soll Besuchern von Websites mehr Kontrolle über die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten geben. Was dies für die Handhabung von Cookie-Bannern bedeutet, beleuchtet Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin Monika Wrobel.
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