Audioprodukte-Hersteller

Bose muss 7 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung zahlen

von - 06.12.2021
Bose
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Das Bundeskartellamt hat gegen Bose eine Geldbuße in Höhe von 7 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Dem Hersteller wird vorgeworfen, die freie Preisbildung bei dem Vertrieb seiner Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben.
Eine Geldbuße in Höhe von 7 Millionen Euro hat das Bundeskartellamt gegen die Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf verhängt. Der Vorwurf: vertikale Preisbindung.
Bose produziert und vertreibt Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. Dem Hersteller wird konkret vorgeworfen, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb der Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben.
"Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das wiederum ginge zulasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. "Der Fall steht in einer Reihe mit Bußgeldern, die wir in jüngster Vergangenheit gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen verhängt haben. Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt", betont Mundt.

Das Vergehen

Mitarbeiter von Bose hätten neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen hätten sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise bezogen, teilweise wären diese auch konkret vereinbart gewesen.
Hierdurch hätte verhindert werden sollen, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler - aus Sicht von Bose - zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies wäre von Bose-Mitarbeitern kontrolliert worden.
Bei Abweichungen sei es wiederholt zu Interventionen von Bose gekommen und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt. Die betroffenen Händler hätten dies dadurch unterstützt, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

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