E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Ein neuer Service namens Fakespot soll gekaufte Kunden-Rezensionen auf Produktseiten von Amazon entlarven. Hierfür analysiert der Dienst unter anderem den Sprachstil der angeblichen Kritiker.
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Frustrierte PC-Nutzer bewegen ihre Maus langsamer und eckiger. Ein Forscherteam erkennt darüber negative Emotionen des Nutzers mit einer Sicherheit von 82 Prozent.
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Google bastelt an seiner Technik: Ab nächstem Jahr ist Schluss mit Flash-basierten Ads. Außerdem verstärkt Google den Kampf gegen Botnets, erlaubt aber auch wieder Adblocker-Apps im Play Store.
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Schon wieder Fabel-Zahlen von Amazon: Der Online-Händler schreibt im vierten Quartal zum dritten Mal in Folge Gewinne und steigert den Umsatz um 22 Prozent. Die Anleger waren trotzdem enttäuscht.
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Ohne Paypal läuft es bei eBay nicht mehr rund - zumindest den aktuellen Quartalszahlen nach. Die Gewinne sanken drastisch, und auch die Aussichten sind alles andere als rosig.
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Amazon hat seinen "Dash Replenishment Service" gestartet, der Aufträge von selbstbestellenden Geräten entgegennimmt. Brother-Drucker können so bereits automatisch Tinte nachbestellen.
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In welchen Fällen darf ein Marken-Hersteller den Verkauf seiner Produkte auf Portalen wie Amazon oder eBay untersagen? Mit einem solchen Fall befasste sich das Oberlandesgericht Frankfurt.
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com! professional diskutiert im Interview mit André Schieck, Chief Digital Officer und Deputy CEO der GREY Gruppe, die digitale Transformation und ihre Auswirkungen.
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