E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Der Absatz von Notebooks und Tablets ist in den vergangenen beiden Jahren jeweils um ein Zehntel gefallen. Jetzt hat sich das Tempo verlangsamt. Möglicherweise kann das Auslaufen der kostenlosen Windows-Upgrades den Markt etwas stützen.
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PayPal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen künftig die Identität der Kontoinhaber preisgeben.
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DHL bietet die Spätzustellung ab sofort nicht nur in Großstädten, sondern bundesweit an. Mit der Ausweitung des Services auf das ganze Land reagiert der deutsche Branchenprimus auch auf Amazons neueste Vorstöße.
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Online-Banking-Kunden dürfen die Sicherheitsmerkmale PIN und TAN nicht bei bankfremden Anbietern im Internet nutzen. Diese "Sonderbedingung" der Banken hat das Bundeskartellamt nun für rechtswidrig erklärt.
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Am 12. Juli startet Amazon zum zweiten Mal seinen Prime Day. Im Vergleich zum Vorjahr sollen dieses Mal doppelt so viele Händler Prime-Mitgliedern spezielle Deals zur Verfügung stellen.
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Google will das Ad-Tracking ausbauen und jetzt auch außerhalb der eigenen Plattformen die Aktivitäten im Google-Konto nutzen. Dafür will der Tech-Gigant die Zustimmung der User einholen - anders als die Konkurrenz.
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Im Streit um das Leistungsschutzrecht gegen Google gehen elf Verlagsgruppen aus Deutschland den nächsten juristischen Schritt. Nun muss das Kammergericht des Landes Berlin entscheiden, ob Google für Snippets zahlen muss.
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Die Axel Springer SE erzielt einen Teilerfolg im Kampf gegen AdBlock Plus Betreiber Eyeo. Das OLG Köln erklärte heute das sogenannte Whitelisting für wettbewerbswidrig und untersagte den Vertrieb des Plug-Ins.
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Die Briten haben sich für den Brexit und damit für einen Austritt aus der EU entschieden. Für die Digitalwirtschaft und das Import- und Export-Geschäft ist der Exit problematisch.
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Am 23. Juni schaut ganz (Digital-)Europa nach Großbritannien. Denn: Der Brexit könnte für die Digitalwirtschaft mit deutlichen Umsatzeinbußen einhergehen, warnt der Digitalverband Bitkom.
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