Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die kostenlose App Master Password for Android erstellt sichere Passwörter, die nur über ein Masterpasswort erreichbar sind. Dabei werden Passwörter weder gespeichert, noch in die Cloud verlagert.
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Tor und Mozilla könnten bald gemeinsame Sache machen. Der Direktor der Anonymisierungs-Software Tor ist wohl derzeit im Gespräch mit den Firefox-Entwicklern.
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Angreifer haben es immer öfter auf Smartphones und Tablets abgesehen. Allein in den vergangen 3 Jahren soll die Zahl an mobiler Schadsoftware um das 10-fache gestiegen sein.
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Nach Veröffentlichung von mehreren Patches für die Sicherheitslücke Shellshock, ist der Bug in der Bash-Shell noch immer nicht ausgemerzt. Drei weitere Lücken müssen zusätzlich gepatcht werden.
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Der Netzwerkspezialist AVM warnt vor gezielten Angriffen auf Fritzbox-Modelle mit veralteter Software. Wer noch eine alte Firmware nutzt, sollte spätestens jetzt den Sicherheitspatch installieren.
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Eine gravierende Sicherheitslücke in der Unix-Shell Bash sorgt derzeit für Unmut in der IT-Gemeinde. Über Shellshock lässt sich Schadsoftware auf beinahe allen Linux- und Mac-OS-Systemen ausführen.
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