FiBu in der Cloud

Die Buchhaltung als Software as a Service

von - 23.11.2015
Buchhaltung in der Cloud
Foto: Bakhtiar Zein / Shutterstock.com
Der Trend zur Cloud erfasst auch die Buchhaltung. com! professional zeigt Ihnen die Bandbreite der verschiedenen Software-as-a-Service-Lösungen.
Die Buchhaltung in der Cloud erledigen? Ja, das geht. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Anbietern, die reine Software-as-a-Service-Lösungen dafür offerieren. com! professional stellt einige beispielhafte Angebote vor. Die Lösungen wenden sich an Firmen unterschiedlichster Größe sowie an Selbstständige, Gewerbetreibende und Gründer.
Software-as-a-Service: Die Cloud-Buchhaltung eignet sich in erster Linie für Firmen, in denen per Hand gebucht wird.
Software-as-a-Service: Die Cloud-Buchhaltung eignet sich in erster Linie für Firmen, in denen per Hand gebucht wird.
(Quelle: wrangler / Shutterstock.com )
Bevor man sich auf die Suche nach einem Anbieter begibt, sollte genau definiert werden, welche Aufgaben in die Cloud ausgelagert werden sollen. Der Begriff Buchhaltung ist dehnbar und fasst unterschiedlichste Tätigkeiten zusammen.
Viele davon decken die hier vorgestellten Cloud-Dienste ab. Die Lösungen haben aber auch Grenzen. Obwohl in der Buchhaltung die Zahlen eines Unternehmens zentral zusammenlaufen, sehen die Cloud-Dienste ihre Aufgabe nicht unbedingt in der Aufbereitung dieses Materials für Cash-Flow-Analysen. Generell eignen sich Cloud-Buchhaltungen in erster Linie für Firmen, in denen per Hand gebucht wird. Zwar bieten alle eine Importschnittstelle an. Nur muss diese erst einmal exakt funktionieren.

Große Bandbreite

Welche Cloud-Lösung sich anbietet, ist auch von den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen für Datenschutz und Datensicherheit. Genügen zum Beispiel die von einem Anbieter genannten Intervalle für die Datensicherung den eigenen Anforderungen? Auch der Standort des Rechenzentrums ist zu berücksichtigen, weil in der Buchhaltung oft auch personenbezogene Daten anfallen und diese nicht auf Servern außerhalb der EU landen dürfen.
Auch entstehen im Bereich der Finanzbuchhaltung rasch Lock-in-Effekte. Man denke an hinterlegte Originalbelege oder die Erfassung von Stammdaten von Lieferanten und Kunden. Bevor also massenhaft Daten auf die neue Plattform importiert werden, lohnt ein Blick auf die Exportschnittstellen.
Anmelden und loslegen – das versprechen alle Anbieter. Das trifft aber nur dann zu, wenn bisher mit keiner anderen Software gearbeitet wurde. Wer schon Daten vorliegen hat, weil das Unternehmen nicht gerade erst gegründet wurde, muss zunächst herauszufinden, welche Daten in welchem Format vom neuen Anbieter übernommen werden können. Danach muss geprüft werden, ob die bisherige Lösung dieses Format auch liefern kann.
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