Schlappe vor Gericht

Gericht verurteilt WhatsApp wegen seiner AGBs

von - 27.05.2014
Gerichts-Schlappe für WhatsApp: Der Kurznachrichtendienst darf nicht mehr englischsprachige Geschäftsbedingungen verwenden und muss beim Impressum nachbessern.
Foto: Shutterstock - Twin Design
Gerichts-Schlappe für WhatsApp: Der Kurznachrichtendienst darf nicht mehr englischsprachige Geschäftsbedingungen verwenden und muss beim Impressum nachbessern.
Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Der Kurznachrichtendienst WhatsApp darf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in Deutschland nicht mehr auf englisch verwenden. Das ist nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle Nutzer die englischsprachigen Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Darüber hinaus monierte das Gericht das unvollständige Impressum von WhatsApp: Auf der Webseite des erst vor Kurzem von Facebook übernommenen Kurznachrichtendienstes fehlten eine Postanschrift, ein zweiter Kommunikationsweg sowie eine E-Mail-Adresse. Ebenfalls nicht vorhanden waren die Angaben zum Vertretungsberechtigten des Unternehmens und das öffentliche Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist.
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Google Hangouts - Googles Messenger Hangout bedient sich der WebRTC-Technologie und bietet so Plattform-unabhängige Voice- und Text-Chats mit Gruppenfunktionen und Sharing-Features.
Skype - zählt zu den beliebtesten Messengern und bietet seinen Nutzern VoIP-Telefonie, Gruppen- und Video-Chats sowie Datei-Sharing auf Smartphones, Tablets und PCs.
Viber - ähnelt im Funktionsumfang stark dem Wettbewerber Skype, allerdings können sich Nutzer hier allein durch ihre Telefonnummer registrieren. Viper gehört seit wenigen Tagen zu Japans größtem Onlinehändler Rakuten.

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Da WhatsApp die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte, erging gegen das Unternehmen ein so genanntes Versäumnisurteil. Das bedeutet: WhatsApp hat ab Zustellung der Klageschrift zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, ansonsten wird das Urteil rechtskräftig.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass wenn Sie über WhatsApp zum Beispiel ein Bild versenden, dass Sie dann sämtliche Rechte daran an den Kurznachrichtendienst abgeben? So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Dienstes – die sich wahrscheinlich kaum ein Nutzer von WhatsApp jemals genau durchgelesen hat. WhatsApp darf laut den Geschäftsbedingungen, die jeder Nutzer akzeptieren muss, ohne Einschränkungen die Inhalte der Nutzer verbreiten, vervielfältigen und wiedergeben. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „WhatsApp gehören alle Ihre Bilder“.
Seit der Übernahme von WhatsApp durch das soziale Netzwerk Facebook fragen sich viele Nutzer, was nun mit den bei WhatsApp übertragenen Daten passiert. Landen meine Daten bald auch bei der Datenkrake Facebook? Was mit Ihren Daten passieren könnte, zeigen wir im Artikel „Facebook kauft WhatsApp – und meine Daten?“ .
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