Datenschutz

So lässt sich E-Mail-Tracking verhindern

von - 11.07.2019
E-Mail
Foto: Silas Stein
Ob der Adressat die Nachricht gelesen hat, sieht man bei WhatsApp anhand der blauen Doppel-Häkchen. Was viele nicht wissen: Auch bei E-Mails lässt sich das nachvollziehen.
Ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, können etwa Unternehmen oder Werber ganz einfach mit sogenannten Tracking-Pixeln nachvollziehen. Das geht unabhängig davon, ob gegebenenfalls eine Lesebestätigungs-Funktion aktiviert ist oder nicht.

Technisch handelt es sich bei den Pixeln um kleinste, quasi unsichtbare Grafikdateien. Angeboten wird die Mail-Nachverfolgung per Tracking-Pixel von zahllosen Dienstleistern für jedermann. Wer sich dagegen schützen möchte, muss das automatische Nachladen von Bildern in E-Mails deaktivieren - eine Einstellung, die etwa viele Webmail-Dienste nicht anbieten.

Es kann aber auch sein, dass der E-Mail-Provider das Nachladen von Grafiken und Bildern ohnehin standardmäßig blockiert, oder dass er Tracking-Pixel gezielt ausfiltert. Freie Einstellmöglichkeiten, was das Blockieren des automatischen Herunterladens von Bildern angeht, hat der Nutzer meist bei E-Mail-Anwendungen für Mobilgeräte und Rechner - etwa bei Thunderbird oder Outlook.

Sind Bilder in der Mail zu sehen, obwohl man das Herunterladen blockiert hat, muss das allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine vielleicht getroffene Blockier-Einstellung wirkungslos ist. Grafiken und Bilder können auch in Mails eingebettet werden. Tracking-Pixel sind in diesem Kontext aber nicht zu befürchten, weil diese zwingend vom Server des Tracking-Dienstleisters nachgeladen werden müssen.
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