Drohnen erobern neue Geschäftsfelder

Hohe Haftungsrisiken

von - 24.08.2018
Skycatch Explore1
Skycatch Explore1: Die DJI-Drohne kann Baustellen selbstständig abfliegen und braucht dafür keine Referenzpunkte am Boden.
(Quelle: Skycatch)
Wer Drohnen gewerblich einsetzt, der sollte sich auch über die Haftungsrisiken im Klaren sein. „Ähnlich wie im Straßenverkehr haften Drohnenpiloten verschuldensunabhängig aus der Betriebsgefahr der Drohne selbst“, erklärt Alexander Skorna von der Funk Gruppe. Die Schadenssummen können erheblich sein. „Ein Absturz eines voll besetzten Flugzeugs oder eine Massenkarambolage auf der Autobahn infolge eines Zusammenpralls mit einer Drohne stellen hier extreme Szenarien dar“, sagt
Skorna.
Eine Drohnen-Haftpflicht sei daher vorgeschrieben: „In Deutschland und in vielen anderen Ländern ist der Einsatz von Drohnen gesetzlich an eine gültige Haftpflichtversicherung gebunden.“ Die Versicherungssummen bewegen sich meist im Bereich von einer bis zehn Millionen Euro. „Sie sind also nicht vergleichbar mit den sonst üblichen Limits der Luftfahrthaftpflicht“, betont der Versicherungsexperte. In Einzelfällen könne das Haftpflicht­risiko auch in eine bestehende Betriebs- oder Produkthaftpflicht-Police des Industriebetriebs eingeschlossen werden, so Skorna weiter. „Die Regel ist allerdings eine separate Luftfahrtversicherung für Drohnen.“
Als Ergänzung können Anwender auch noch eine Kasko-Versicherung für ihre Drohne abschließen, die den Eigenschaden abdeckt. Neben Abstürzen durch technische oder Pilotenfehler sind bei einigen Angeboten auch Transportschäden oder Diebstahlrisiken abgedeckt. „Bei einer vorhandenen Elektronikversicherung können kleinere Flugdrohnen auch dort mitversichert werden“, sagt Skorna.
Alexander Skorna
Dr. Alexander Skorna
Business Development Manager bei der Funk Gruppe
www.funk-gruppe.de
Foto: Funk Gruppe
„Ähnlich wie im Straßenverkehr haften Drohnenpiloten verschuldensunabhängig aus der Betriebsgefahr der Drohne selbst.“

Fazit & Ausblick

Die zivile kommerzielle Nutzung von Drohnen erobert immer mehr Marktanteile. Vorbei sind die Zeiten, in denen die unbemannten Fluggeräte als Spielzeug betrachtet wurden. Selbst futuristische Szenarien wie die Personenbeförderung per Drohne, sind heute denkbar, in weniger spektakulären Bereichen, etwa in der Vermessung und Inspektion, ist ihr Einsatz ohnehin längst Realität.
Der dauerhafte kommerzielle Erfolg steht und fällt allerdings mit den gesetzlichen Vorgaben. Die derzeit gültigen Regelungen sind uneinheitlich und verursachen bei Anwendern einen enormen bürokratischen Aufwand. Sie behindern daher die Weiterentwicklung kommerzieller Drohnensysteme und gefährden deren wirtschaftlichen Erfolg. Mit den Bemühungen auf europäischer Ebene zeichnet sich hier jedoch Besserung ab.
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