Collaboration braucht Vertrauen in die Teams

Das Problem der Collaboration-Services mit der Cloud

von - 04.12.2015
Was momentan genauso wenig feststeht, ist allerdings die Zukunft cloud-basierter Dienste US-amerikanischer Unternehmen. Seit der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen gekippt hat, lassen sich personenbezogene Daten von EU-Bürgern auf Basis von Safe Harbor nicht mehr rechtskonform auf US-Servern speichern.
Yammer: Das soziale Netzwerk ist eine Art Facebook für Unternehmen – und Teil von Office 365.
„Die Beendigung des Safe-Harbor-Abkommens durch den europäischen Gerichtshof ist für alle deutschen Unternehmen, welche personenbezogene Daten in die USA übermitteln, ein großes Problem“, sagt AppSphere-CEO Frank Roth. „Die Unternehmen müssen ab sofort überprüfen, ob von entsprechenden Transfers in die USA abzusehen ist oder aber der Gebrauch anderer Instrumente, wie EU-Standardverträge oder Binding Corporate Rules (BCR), in Betracht kommt“, empfiehlt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit Andrea Voßhoff.
Auf die EU-Standardverträge, oft auch als „Model Clauses“ (Modellklauseln) bezeichnet, setzen nach Angabe von Stefan Waldhauser ohnehin bereits viele Anbieter: „Alfresco teilt die Ansichten der meisten großen IT-Konzerne wie Amazon und Salesforce.com, dass die EU-Modellklauseln als alternative Compliance-Methode zum Transfer von Daten in die USA gelten.“
AppShphere-Manager Roth glaubt, dass die meisten Unternehmen, die Collaboration-Services aus amerikanischen Rechenzentren sich von dem Urteil nicht beeindrucken lassen und auf ein neues Safe-Harbor-Abkommen warten werden. „Wenn der Nutzen und Mehrwert einer Lösung sehr hoch ist, treten Datenschutzbedenken meist in den Hintergrund. Das ist nicht gut, aber leider die Realität.“ Auf eine rasche Lösung setzt Cisco: „Wir hoffen, dass sich die USA und die EU zügig auf ein neues Abkommen einigen werden, denn gerade für kleinere Firmen ist eine solche Vereinbarung sehr wichtig“, sagt Anton Michael Döschl.
Thomas Gmeiner
Thomas Gmeiner
Senior Marketing Specialist
www.t-systems.com
Foto: T-Systems
.„Mit Hilfe der neuen Collaboration-Tools können leichter Experten außerhalb des Unternehmens in die Produktentwicklung einbezogen werden.“
Orbit-Manager Kretzschmar kann dem Ganzen sogar positive Seiten abgewinnen: „Durch eine Neuregelung stehen die Chancen nicht schlecht, dass es höhere Standards als bisher geben wird. Dadurch könnten Collaboration-Services von amerikanischen Anbietern auch in Deutschland eine höhere Relevanz bekommen.“ Experton-Analyst
Heuer findet die Aufregung insgesamt ein wenig befremdlich: „Was im Safe-Harbor-Urteil ausgesagt wurde, ist im Grunde nichts Neues, wenngleich die rechtlichen Konsequenzen natürlich tiefgreifend sind.“ Zudem sei der Einsatz von Collaboration-Lösungen aus der Cloud datenschutzrechtlich meist weniger kritisch als bei ERP- oder CRM-Systemen, so Heuer weiter. „Nicht umsonst gehört Collaboration zu den am meisten als Cloud-Services genutzten Anwendungsgebieten.“
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