Werbeblocker Adblock Plus vor Gericht

Ausnahmen gegen 30 Prozent der Werbeeinnahmen

von - 18.12.2014
Eyeo will 30 Prozent der Werbeeinnahmen. Als Grund nennt der Anbieter den "erheblichen Aufwand" für die Betreuung der genehmigten Ausnahmen. Das ist für die Kläger ein kartellrechtliches Problem: Adblocker gibt es inzwischen zwar einige, allerdings niemanden der ein solches "marktbeherrschendes" Whitelist-Prinzip anbietet.
Eine Behinderung des Wettbewerbs sieht Eyeo in keinem Fall. Die Installation des Adblocker sei eine autonome User-Entscheidung, Eyeo stelle lediglich die Software zur Verfügung. In den Whitelists sieht Faida eine Art zusätzliche Dienstleistung: Vermarkter könnten so mehr Werbereichweite und Zugang zu den Adblock Plus-Usern bekommen, die die Anzeigen ursprünglich geblockt hatten. Dafür will Eyeo auch entsprechend vergütet werden.
Zudem nennt Faida erstmals Nutzerzahlen für Deutschland, die seine Argumente stützen sollen: Lediglich 3,2 Prozent der deutschen Internet-User hätten Adblock Plus installiert. Wirtschaftliche Nachteile entstehen den Vermarkter durch die Whitelists laut Eyeo so nicht. Neben dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, ist auch das Urheberrecht ein Streitfall. Adblock Plus blockiert als Software bereits alle Ad Requests der Browser. Das ist für die Vermarkter ein Eingriff in die Seite und damit in die urheberrechtliche Integrität.
Ob Eyeo wirklich der digitalen Raubritter ist, wie es die Gegenseite behaupten, konnte nicht geklärt werden. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, die Fortsetzung soll im März 2015 stattfinden. Bei ProSieben geht es dabei um einen Streitwert von 2,5 Millionen Euro, bei RTL um eine Million Euro. Leicht dürfte es für Eyeo nicht werden: Inzwischen sollen auch die Zeit Online und der Verlag Axel Springer gegen den Werbe-Stopper vor dem Landgericht Hamburg und Köln klagen.
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