Refurbishment

Umwelthilfe fordert "Pflicht zur Prüfung auf Wiederverwendbarkeit" für Altgeräte

von - 16.08.2023
Alte Smartphones
Foto: Britta Pedersen/dpa
"Es braucht eine Pflicht zur Prüfung auf Wiederverwendbarkeit bei der Sammlung und Erfassung von Elektro-Altgeräten", fordert die Deutsche Umwelthilfe und sieht die Bundesregierung in der Pflicht.
Es wird geputzt, gelöscht und geschraubt - schließlich soll das einst gebrauchte Smartphone top aussehen, wenn es beim neuen Besitzer ankommt. Immer mehr Anbieter haben sich auf Refurbishment spezialisiert, sie kaufen also gebrauchte Geräte, überholen sie und verkaufen sie weiter. Ein Trend, der bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft noch auf Skepsis stößt. Das Label gebraucht hat oft einen unangenehmen Beigeschmack: Was kann alte Technik noch leisten und kann die Qualität mithalten?
Die Firma Interzero aus Berlin und Köln will gebrauchte Geräte genau aus dieser „Schmuddelecke“ holen. „Gebrauchte Technik zu kaufen, soll ein Erlebnis wie neu sein“, sagt Dirk Krolikowski, Leiter Betrieb, Technik und Prozesse. „Nur dann entsteht der Effekt des Weitererzählens.“
Portale, auf denen gebrauchte Technik angeboten wird, gibt es inzwischen viele. Sie werben mit Slogans wie „Gut für dein Karma, gut für den Geldbeutel - refurbished statt neu kaufen“. Der Preis spielt dabei eine entscheidende Rolle, berichtet die Verbraucherschutzzentrale. Aus Umfragen wisse man, dass die Mehrheit gar nicht auf die neusten Innovationen schaue. „Stattdessen ist oft der Preis wichtiger. Wer gebraucht kauft, spart Geld und Ressourcen.“ Bis zu 50 Prozent Ersparnis gegenüber einem Neukauf seien möglich.

Angst um die gespeicherten Daten

Aus Sicht der Verbraucherschutzzentrale muss jedoch genau hingeschaut werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher checken, ob es Qualitätsprozesse gibt, die ein Smartphone oder Laptop beim Anbieter für Refurbishment durchlaufen muss. Auch die Bebilderung könne ein Hinweis sein. „Ist sie vom angebotenen Produkt im aktuellen Zustand oder ein Katalogfoto?“.
Bei Interzero ist es ein aufwendiger Weg vom abgegebenen Laptop oder Tablet zum generalüberholten Gerät. „Zunächst werden die Geräte ausgepackt und identifiziert und inventarisiert“, sagt Krolikowski. „Firmen behandeln ihre Technik weniger schrebblig als die Leute zu Hause“, berichtet er. Die meisten Geräte kommen hier aus Firmen an und nur manche aus Privatgebrauch.
Zu Hause landet das alte Smartphone doch oft nur in der Schublade. Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom lagerten im vergangenen Jahr rund 210 Millionen Alt-Handys in Haushalten in Deutschland. 87 Prozent der Bürger hatten demnach mindestens ein ausrangiertes Handy. Seit 2015 habe sich diese Zahl mehr als verdoppelt.

Festplatte wird neu überschrieben

Gründe dafür gibt es viele.  Verbraucherinnen und Verbraucher haben etwa Angst um ihre gespeicherten Daten auf den alten Geräten. Datensicherheit spielt daher eine große Rolle beim Refurbishment.
„Die Daten werden sicher gelöscht“, berichtet Krolikowski in Berlin. „Es gibt Geräte, die stehen 18 bis 20 Stunden und die Festplatte wird immer wieder neu überschrieben“. Auf Kundenwusch können Datenträger auch ausgebaut und geschreddert werden. Diese geschredderten Teile werden dann geschmolzen und können weiterverwendet werden, beispielsweise als Baumaterial für Geländer.
Bei der Löschung werde auch geschaut, was das Gerät für technische Daten habe und wie der äußere Zustand sei. Also ob beispielsweise das Display kaputt ist oder Sticker entfernt werden müssen. Laut Krolikowski sind es etwa 3800 Smartphones in der Woche, die in Berlin aufbereitet werden und Interzero geht davon aus, dass es künftig noch mehr werden.

Kritik von der Deutschen Umwelthilfe

Aus ökologischer Sicht wäre das gut. Gebrauchte Geräte weiterzubenutzen, ist ressourcenschonend und spart Klimagase. Doch nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe reicht das nicht. „Es braucht eine Pflicht zur Prüfung auf Wiederverwendbarkeit bei der Sammlung und Erfassung von Elektro-Altgeräten“, sagte Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Dabei sieht er die Bundesregierung in der Pflicht. „Wir haben zur Wiederverwendung von den Geräten keine gesetzlichen Vorgaben und Pflichten. Das heißt, da wird versagt.“
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte sich Ende Juni zusammen mit ihren Amtskollegen der Länder für ein Recht auf Reparatur ausgesprochen. Dazu soll ein Reparaturgesetz erarbeitet werden, mit dem Hersteller dazu verpflichtet werden, Verbrauchern und Verbraucherinnen sowie fachlich kompetenten Reparateuren kostenlos und transparent Reparaturinformationen bereitzustellen.
Zudem soll noch dieses Jahr das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ auf den Weg gebracht werden. Es sei in Ressortabstimmung und werde somit weiter innerhalb der Bundesregierung beraten, sagt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.
Aus Sicht der Umwelthilfe wären das zwar richtige Schritte, doch die Pläne seien noch zu unkonkret. „Es gibt keinen konkreten Zeitplan“, sagt Fischer. „Und das, was da angesprochen worden ist, reicht am Ende auch nicht aus.“ Es müsse noch stärker daran gearbeitet werden, die Reparatur ökonomisch attraktiver zu machen.
Die Umwelthilfe fordert daher, Reparaturen beispielsweise durch einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz attraktiver zu machen. „Das heißt also, Arbeit und Reparatur muss finanziell grundsätzlich bessergestellt werden als der Neukauf von Produkten“, sagt Fischer.
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