Wettbewerbskontrolle

BGH verzichtet auf EuGH-Anfrage zur Marktaufsicht bei Amazon

von - 28.06.2023
Amazon Schhriftzug und Richterhammer
Foto: Shutterstock/HakanGider
Das Bundeskartellamt hat Amazon unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte nun mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen.
Im Rechtsstreit über eine strengere Wettbewerbskontrolle bei Amazon durch das Bundeskartellamt stehen die Chancen für den Online-Riesen etwas schlechter. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen. Das war nach der Auftaktverhandlung zunächst noch offen geblieben.

Amazon wehrt sich

Während die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple Klage ein. Amazon wehrt sich gegen die Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", die seit zwei Jahren möglich ist. Eine solche Entscheidung verschafft dem Kartellamt mehr Möglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen von großen Internetfirmen zu untersagen.

Anders als Amazon sah der Kartellsenat nach einer ersten Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das neue Gesetz. Weder verstoße die Regelung voraussichtlich gegen EU-Recht noch erscheine sie verfassungswidrig, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Im Raum stand noch, ob der BGH den EuGH anfragt, ob die deutsche Regelung vor Inkrafttreten der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Nun soll ein weiterer Verhandlungstermin in Karlsruhe festgelegt werden.
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